8. Außerbetriebnahme
8.1
Vorübergehende Außerbetriebnahme
Bei einer vorübergehenden Außerbetriebnahme hat der Betreiber
dafür zu sorgen, dass der Kabinenzustand eindeutig sicht- und
lesbar gekennzeichnet ist. Die Kabine ist vom elektrischen Netz
zu trennen. Der Hauptschalter am Dampfgenerator ist auf Null
zu stellen.
8.2
Endgültige Außerbetriebnahme
Soll die Kabine endgültig außer Betrieb genommen werden, ist
neben der elektrischen Trennung auch die sanitäre Trennung aller
wasserführenden Leitungen von der Wasserversorgung
durchzuführen. Der Kabinenzustand ist eindeutig sicht- und lesbar
zu kennzeichnen. Der Betreiber ist für diese Maßnahme verant-
wortlich.
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