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Vitalmaxx BG-F-900 Mode D'emploi page 9

Appareil anti-callosités
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ENTSORGUNG
Das Verpackungsmaterial umweltgerecht
entsorgen und der Wertstoffsammlung
zuführen.
Batterien und Akkus dürfen nicht zusam­
men mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflich­
tet, Batterien und Akkus einer getrennten
Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgeltlich
bei einer Sammelstelle der Gemeinde /
des Stadtteils oder im Handel abgegeben
werden, damit sie einer umweltschonen­
den Entsorgung sowie einer Wiedergewin­
nung von wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachgemäßen
Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe
in die Umwelt gelangen, die gesundheits­
schädigende Wirkungen auf Menschen,
Tiere und Pflanzen haben.
Batterien und Akkus nur in entladenem
Zustand abgeben. Wenn möglich wieder­
aufladbare Batterien anstelle von Einweg­
batterien verwenden.
Bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus
vor der Entsorgung die Pole abkleben, um
einen Kurzschluss zu vermeiden. Ein Kurz­
schluss kann zu einem Brand oder einer
Explosion führen.
Die Abfallvermeidung leistet einen noch wertvolleren Beitrag zum Umweltschutz. Sofern
möglich, ist daher neben einer weiteren eigenen Nutzung oder Reparatur auch die Abgabe an
Zweitnutzer eine ökologisch wertvolle Alternative zur Entsorgung.
DS Produkte GmbH
Stormarnring 14, 22145 Stapelfeld, Deutschland
KUNDENSERVICE
Am Heisterbusch 1, 19258 Gallin, Deutschland
+49 38851 314650
Anruf in das deutsche Festnetz zum Tarif Ihres Anbieters.
*
Alle Rechte vorbehalten.
06200_14016_DE-EN-FR-NL_A5_V5.indb 9
06200_14016_DE-EN-FR-NL_A5_V5.indb 9
*
| kundenservice@dspro.de
Das nebenstehende Symbol (durchgestri­
chene Mülltonne mit Unterstrich) bedeutet,
dass Altgeräte nicht in den Hausmüll,
sondern in spezielle Sammel­ und Rück­
gabesysteme gehören.
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien
und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind und zerstö­
rungsfrei entnommen werden können, aus
dem Altgerät zu entnehmen und separat
zu entsorgen (siehe auch Abschnitt zur
Batterieentsorgung).
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haus­
halten können diese bei den Sammelstellen
der öffentlich­rechtlichen Entsorgungs­
träger oder bei den von Herstellern und
Vertreibern im Sinne des ElektroG einge­
richteten Rücknahmestellen unentgeltlich
abgeben, damit sie einer umweltschonen­
den Entsorgung sowie einer Wiedergewin­
nung von wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachgemäßen
Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe
in die Umwelt gelangen, die gesundheits­
schädigende Wirkungen auf Menschen,
Tiere und Pflanzen haben. Rücknahme­
pflichtig sind auch Geschäfte, die Elektro­
und Elektronikgeräte auf dem Markt
bereitstellen.
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22.08.2024 11:57:38
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