DE/ Erläuterung der Symbole
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind,
werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten
haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe
an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen.
Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte
mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m2, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m2 betragen oder die gesamten Lager-
und Versandflächen mindestens 800 m2 betragen.
Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch
geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines
Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern
unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt,
an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues
Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann
das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen
Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1
ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte"
oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer
entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer
beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem
besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei
Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines
neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar
beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene
Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations-
und Telekommunikationstechnik wie Computer und
Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen
Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den
zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig
abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu
erfassen ist.DE/ Dieses Produkt erfüllt die Anforderungen
der Richtlinie 1935/2004/EWG über Materialien und
Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln
in Berührung zu kommen.
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