Montagekonzept und Hinweise
für Flure und kleine Räume
In L-förmigen Räumen oder Fluren ist ein Rauchwarnmelder immer
in der Gehrungslinie des jeweiligen Raumabschnittes zu instal-
lieren. L-förmige Räume größer 40 m² sind wie zwei voneinander
getrennte Räume zu behandeln.
In Fluren mit einer Breite von max. 3 m darf der Abstand zwi-
schen zwei Rauchwarnmeldern maximal 15 m betragen. Der
Abstand des ersten Melders von der Stirnfläche darf maximal
7,5 m betragen.
Flure mit einer Breite größer als 3 m sind in Bezug auf Anzahl
und Anordnung wie Räume zu behandeln. 1 Rauchwarnmelder
pro 40 m² Überwachungsfläche.
In Räumen und Fluren mit einer Breite von weniger als 1 m wird
der Rauchwarnmelder mittig angeordnet. Der Abstand zur Wand
von mindestens 0,50 m kann in diesem Fall nicht eingehalten
werden. Der Abstand 7,5 m zur Stirnwand und 15 m zwischen
zwei Rauchwarnmeldern bei langen Fluren gilt auch mit einer
Breite < 1 m.
DE/AT/CH
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