GRG 33 A1
GEFAHR! Betreiben Sie den Grill nur außerhalb von
geschlossenen Räumen. Ansonsten besteht die Gefahr einer
Kohlenmonoxidvergiftung, die in kürzester Zeit zum Tod führen
kann.
GEFAHR! Betreiben Sie den Grill nur auf einem stabilen,
ebenen, horizontalen, wärmebeständigen, festen Untergrund
und nicht in der Nähe von brennbaren Materialien,
Flüssigkeiten oder Gasen. Lassen Sie ausreichend Abstand zu
Wänden und anderen Gegenständen und lassen Sie den Grill
während des Betriebes und danach, solange dieser heiß ist,
niemals unbeaufsichtigt. Es besteht Brandgefahr!
GEFAHR!
Verwenden
Sie
zum
Anzünden
oder
Wiederanzünden
ausschließlich
Anzündhilfen,
die
der
europäischen Norm EN 1860-3 entsprechen. Verwenden Sie
niemals Benzin oder Brennspiritus. Sonst besteht die Gefahr
von Verpuffungen oder unkontrollierbaren Hitzeentwicklungen,
die zu schlimmsten Verbrennungen oder Bränden führen
können. Es besteht Verletzungsgefahr und Brandgefahr!
GEFAHR! Sollte sich Fett auf dem Grill entzünden, löschen
Sie dieses niemals mit Wasser! Es besteht die Gefahr
einer explosionsartigen Verpuffung. Benutzen Sie stattdessen
zum Löschen z. B. eine Löschdecke, mit der Sie den Brand
ersticken.
GEFAHR! Der Grill darf nur mit Holzkohle/Holzkohlebriketts
nach DIN EN 1860-2 betrieben werden!
GEFAHR! Verwenden Sie den Grill ausschließlich mit
Holzkohle/Holzkohlebriketts,
niemals
mit
anderen
Brennstoffen. Es besteht Brandgefahr!
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