•
Laden Sie den Akku auf 30 bis 50 %, bevor Sie ihn
über längere Zeit einlagern.
•
Lagern Sie das Akkuladegerät in einem
geschlossenen und trockenen Raum.
•
Achten Sie bei der Lagerung darauf, dass sich der
Akku nicht in unmittelbarer Nähe zum Ladegerät
befindet. Kinder und andere nicht befugte Personen
dürfen die Ausstattung nicht berühren. Verwahren
Sie die Ausstattung in einem abschließbaren Raum.
•
Reinigen Sie das Gerät und führen Sie umfassende
Servicearbeiten durch, bevor Sie es längere Zeit
einlagern.
•
Verwenden Sie für das Gerät einen Transportschutz,
um Verletzungen oder Schäden am Gerät bei
Transport und Lagerung zu vermeiden.
•
Befestigen Sie das Gerät während des Transports
sicher.
Entsorgung von Akku, Ladegerät und
Gerät
Symbole auf dem Gerät oder seiner Verpackung zeigen
an, dass dieses Gerät kein Hausmüll ist. Recyceln
Sie es an einer Recyclingstation für elektrische
und elektronische Geräte. So werden Umwelt- und
Personenschäden vermieden.
Wenden Sie sich für weitere Informationen zum
Recycling Ihres Geräts an Ihre örtlichen Behörden,
Abfallentsorgungsunternehmen oder Ihren Händler.
Entsorgen von Elektro- und Elektronik-
Altgeräten
Gilt nur für Deutschland
Die durchgestrichene Abfalltonne weist darauf hin,
dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, dieses Gerät
getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu entsorgen.
Die Entsorgung im Restmüll oder im gelben Sack
ist verboten. Wenn das Produkt Einwegbatterien oder
Akkus enthält, die nicht dauerhaft installiert sind,
müssen diese vor der Entsorgung des Produkts entfernt
und separat als Batterien bzw. Akkus entsorgt werden.
Entfernen von Batterien, Akkus und Leuchtmitteln:
Batterien, Akkus oder Leuchtmittel, die aus dem Produkt
entfernt werden können, ohne es zu beschädigen,
müssen vor der Entsorgung entfernt und separat als
Batterien, Akkus oder Leuchtmittel entsorgt werden. Die
folgenden Batterien oder Akkus sind in diesem Produkt
enthalten:
•
Akkutyp: Li-ion
•
Chemie: Litium
Informationen zur Rückgabe von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten für Privathaushalte:
1857 - 006 - 17.04.2024
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte
Vertreiber verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte
kostenlos zurückzunehmen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit
einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² und
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr
oder beständig Elektro- und Elektronikgeräte abgeben
und verkaufen, sind unter den folgenden Umständen zur
Rücknahme von Geräten verpflichtet:
1. Beim Verkauf eines neuen Elektro- oder
Elektronikgeräts muss der Vertreiber ein Altgerät
desselben Gerätetyps kostenlos zurücknehmen,
das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie
das neue Gerät bereitstellt. Dies muss an dem
Standort, an dem das Gerät abgegeben wird, oder
in unmittelbarer Nähe geschehen. Privathaushalte
gelten auch als der Ort, an dem das Gerät
abgegeben wird, sofern das Produkt dorthin geliefert
wird: In diesem Fall werden Altgeräte ohne Kosten
für den Endbenutzer abgeholt.
2. Der Vertreiber muss Altgeräte mit einem
Durchmesser von weniger als 25 cm auf Wunsch
des Endbenutzers an der Verkaufsstelle oder in
unmittelbarer Nähe zurücknehmen. Diese Rückgabe
muss nicht mit dem Kauf von Elektro- oder
Elektronikgeräten in Verbindung stehen und ist auf
drei Altgeräte pro Gerätetyp beschränkt.
Bei Abschluss des Kaufvertrags für ein neues
Elektro- oder Elektronikgerät muss der Vertreiber den
Endbenutzer über sein Recht informieren, das Altgerät
zurückzugeben oder kostenlos abholen zu lassen, und
den Endbenutzer fragen, ob er beabsichtigt, ein Altgerät
bei der Lieferung des neuen Geräts zurückzugeben.
Dies gilt auch für den Vertrieb über Telekommunikation,
wenn die Lager- und Versandfläche für Elektro- und
Elektronikgeräte mindestens 400 m² beträgt oder wenn
die gesamte Lager- und Versandfläche mindestens 800
m² beträgt, wobei die kostenlose Abholung von Elektro-
oder Elektronikgeräten auf die folgenden Kategorien
beschränkt ist:
•
1 (Wärmeüberträger)
•
2 (Geräte mit Displays) und
•
4 (große Geräte mit mindestens einer äußeren
Abmessung von mehr als 50 cm)
Für alle anderen Elektro- und Elektronikgeräte muss
der Vertreiber entsprechende Rücknahmestellen in
angemessener Nähe zum Endverbraucher sicherstellen.
Dies gilt auch für Altgeräte, bei denen keine äußere
Abmessung 25 cm überschreitet, die der Endbenutzer
zurückgeben möchte, ohne ein neues Gerät zu
erwerben.
Datenschutz
Alle Endbenutzer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
sind dafür verantwortlich, alle personenbezogenen
Daten von den zu entsorgenden Elektro- und Elektronik-
Altgeräten zu löschen.
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