HINWEISE FÜR DEN INSTALLATEUR
WICHTIG:
- Die Installation des Holzofens ist fachgerecht im Einklang mit allen einschlägigen SICHERHEITSBESTIMMUNGEN auszuführen, und zwar nur
durch hierzu befähigte Fachkräfte.
- Wir empfehlen, die vorliegenden Anweisungen und allgemeinen Hinweise gründlich zu lesen, damit Sie Ihren Holzofen optimal nutzen können.
- Außerdem wird in Anbetracht der einmaligen Besonderheiten jeder Installation jede Haftung bei Schäden, Brüchen oder Funktionsstörungen
ausgeschlossen, die auf die mangelnde Beachtung der vorliegenden Anweisungen zurückzuführen sind.
ACHTUNG:
Der Heizofen ist nur zum Betrieb bei geschlossener Luke ausgelegt. Die Wärmeausgabe erfolgt sowohl durch Abstrahlung wie durch
Belüftung.
INSTALLATION
- Der Heizofen wird auf einer Palette und in einen Karton verpackt geliefert. Zunächst ist er vom Verpackungsmaterial zu befreien, wobei zu prü-
fen ist, dass er dem bestellten Modell entspricht und keine Transportschäden aufweist; etwaige Reklamationen sind dem Spediteur gleich bei der
Zustellung zu melden (und auch auf dem Lieferschein zu vermerken).
- Vor der Aufstellung des Heizofens ist zu kontrollieren, dass das Rauchzugrohr für den Rauchabzug geeignet ist. Auch wenn ein etwaiger frühe-
rer Herd oder Heizofen, der mit dem selben Rauchzugrohr verbunden war, gut funktioniert hat, lässt sich daraus nicht schließen, dass es sich
auch für den neuen Heizofen eignet.
- Bei der Installation des Holzofens muss die Position des Rauchzugrohrs berücksichtigt werden; die Abmessungen des Rauchzugrohrs müssen
den Vorgaben entsprechen, die in der nachstehenden Tabelle aufgeführt sind.
Es empfiehlt sich die Verwendung wärmegedämmter Rauchzugrohre aus feuerfestem Material oder aus rostfreiem Stahl mit rundem Quer-schnitt
und glatten Innenwänden.
Der Querschnitt des Rauchzugrohrs muss über seine gesamte Höhe konstant bleiben (es wird eine Mindesthöhe von 3,5 - 4 m empfohlen). Es
ist zweckmäßig, an der Basis des Rauchzugrohrs eine Auffangkammer für Festpartikel und etwaiges Kondenswasser vorzusehen. Rauchzugrohre
in schlechtem Zustand, aus ungeeignetem Material (Asbest, Zinkstahl, geriffeltem Stahl o. ä. mit rauen oder porösen Innenwänden) sind gesetz-
widrig und stellen den sachgerechten Ofenbetrieb in Frage.
- Zum Ausgleichen des verbrannten Sauerstoffs und Gewährleistung eines angemessenen Verbrennungsluft-Stroms muss der Aufstellungsraum
des Heizofens einen zweckmäßigen Lufteinlass zur Luftzufuhr von außen mit einem freien Querschnitt von mindestens 200 cm² aufweisen.
- Den Heizofen (Abb. 1) fernab von entflammbaren Materialien oder Gegenständen aufstellen; einen Mindestabstand von 80 cm zu allen Möbeln
und von 10 cm zur Wand einhalten. Diese Mindestabstände gelten für nicht brennbare Möbel oder Wände, die einem Anstieg der
Raumtemperatur bis 80°C standhalten können, ohne dass eine Überhitzungs- und daraus folgend eine Brandgefahr entsteht. Die Luftbewegung,
die dank Einhaltung dieser Abstände um den Heizofen herum entsteht, gewährleistet eine wirkungsvolle Belüftung und verbessert den
Heizwirkungsgrad.
- Wenn der Fußboden des betreffenden Raums aus einem brennbarem Material besteht, empfiehlt es sich, den Heizofen auf einer Stahlplatte auf-
zustellen, die als Sonderausstattung erhältlich ist.
- Ein guter Rauchabzug wird vor allem durch ein Rauchzugrohr gewährleistet, das frei von Hindernissen folgender Art ist: Drosselstellen, waage-
rechten Abschnitten, scharfen Kanten; bei etwaigen Achsverschiebungen darf die Neigung des Rohrs nicht mehr als 45° von der
Senkrechten abweichen.
- Das Verbindungsstück zwischen Heizofen und Rauchzugrohr (Rauchkanal) muss den selben Querschnitt wie die Rauchauslassöffnung des
Heizofens aufweisen. Etwaige waagerechte Strecken dürfen nicht länger als zwei Meter sein und müssen in jedem Fall eine Steigung von 8-10
cm pro Meter zum Rauchzugrohr hin aufweisen. Es sind nicht mehr als zwei 90°-Rohrkrümmer erlaubt.
- Der Schornstein muss einen Wetterschutz aufweisen, und sein Innenquerschnitt muss dem des Rauchzugrohrs entsprechen, mit einer
Rauchauslassöffnung, deren Querschnitt mindestens doppelt so groß wie der Innenquerschnitt des Rauchzugrohrs zu sein hat.
- Zur Verhütung von Rauchabzugstörungen muss jeder Heizofen ein eigenes, unabhängiges Rauchzugrohr aufweisen. Wenn sich mehrere
Rauchzugrohre auf dem Dach befinden, empfiehlt es sich, einen Abstand von mindestens zwei Metern zu den anderen zu wahren und den
18
Schornstein des Heizofens mindestens 50 cm über die anderen hinausragen zu lassen.
In den Abb. 2 und 3 (pag. 42) sind die Vorgaben laut UNI-Norm 10683/2005 für die
Installationsabstände und Aufstellpositionen von Schornsteinen aufgeführt.
Auf jeden Fall die örtlichen und nationalen Anshluss-Bestimmungen beachten !
Abb. 1