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Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteent-
sorgung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der
durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein-
gerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unent-
geltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsor-
gung der Altgeräte sichergestellt ist. Die Rückgabe ist
gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraus-
setzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rück-
nahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikge-
räte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme
im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger
(Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirm-
geräte und Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rücknahme
von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u. Tele-
kommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme
müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in
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