Betreiben Sie das Messgerät auf keinen Fall im geöffneten Zustand. !LEBENSGEFAHR!
Lassen Sie keine verbrauchten Batterien im Messgerät, da selbst auslaufgeschützte Batterien
korrodieren können und dadurch Chemikalien freigesetzt werden können, welche Ihrer Gesundheit
schaden bzw. das Gerät zerstören.
Lassen Sie keine Batterien achtlos herumliegen. Diese könnten von Kindern oder Haustieren
verschluckt werden. Suchen Sie im Falle eines Verschluckens sofort einen Arzt auf.
Entfernen Sie die Batterien bei längerer Nichtbenutzung aus dem Gerät, um ein Auslaufen zu
verhindern.
Ausgelaufene oder beschädigte Batterien können bei Berührung mit der Haut Verätzungen
verursachen. Benutzen Sie deshalb in diesem Fall geeignete Schutzhandschuhe.
Achten Sie darauf, dass Batterien nicht kurzgeschlossen werden. Werfen Sie keine Batterien ins
Feuer.
Batterien dürfen nicht aufgeladen oder zerlegt werden. Es besteht Brand- oder Explosionsgefahr.
12. Entsorgung
a) Produkt
Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen mit diesem
Symbol gekennzeichnet werden. Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner
Lebensdauer getrennt von unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen ist.
Jeder Besitzer von Altgeräten ist verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Die Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden kön-
nen, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten ver-
pflichtet. Conrad stellt Ihnen folgende kostenlose Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung (weitere Informationen auf
unserer Internet-Seite):
• in unseren Conrad-Filialen
• in den von Conrad geschaffenen Sammelstellen
• in den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern und Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmesystemen
Für das Löschen von personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät ist der Endnutzer verantwortlich.
Beachten Sie, dass in Ländern außerhalb Deutschlands evtl. andere Pflichten für die Altgeräte-Rückgabe und das
Altgeräte-Recycling gelten.
23