Anleitung_2330442_CH:_
geneigten, unbrennbaren und stabilen
Fläche betreiben.
Das Gasheizgebläse ist nur für den privaten
■
Gebrauch bestimmt.
Die Aufstellungsräume müssen genügend
■
be- und entlüftet sein. Es sind Be- und
Entlüftungsöffnungen von mindestens
450 cm
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vorzusehen. Die
Mindestraumgröße darf 170 m
unterschreiten.
Das Gasheizgebläse darf nicht in
■
Untergeschossen oder unter Erdgleiche
(Räume unterhalb des Erdniveaus)
betrieben werden.
Das Gasheizgebläse darf nicht für die
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Beheizung von bewohnbaren Räumen in
Wohngebäuden benutzt werden. Für die
Verwendung in öffentlichen Gebäuden sind
die nationalen Bestimmungen zu beachten!
Das Gasheizgebläse nicht in
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Freizeitfahrzeugen wie Wohnwagen,
Wohnmobile oder Boote benutzen.
Der ständige Aufenthalt von Personen im
■
Aufstellungsraum ist verboten.
Verwenden Sie das Gasheizgebläse nicht in
■
Räumen in denen sich bereits eine
Gasflasche befindet.
Das Gasheizgebläse darf nicht in der Nähe
■
anderer Heizgeräte (Mindestabstand 1m),
entflammbarem oder explosivem Material
betrieben werden.
Das Gasheizgebläse muss so aufgestellt
■
werden, dass der Sicherheitsabstand zu
brennbaren Materialien und zu Wänden und
dem Gehäuse auf der Luftansaugseite 2 m,
auf der Luftauslassseite 3 m, seitlich 1 m
und nach oben 1,50 m beträgt.
Das Gasheizgebläse nicht bewegen, wenn
■
es in Betrieb ist.
Vor dem Bewegen und nach dem Betrieb
■
des Gasheizgebläses ist das Ventil der
Flüssiggasflasche zu schließen.
Nur die vom Hersteller genannten Gasarten
■
und Flüssiggasflaschen benutzen.
Die Flüssiggasflasche ist in einem gut
■
belüfteten Raum, entfernt von offenen
Flammen (Kerzen, Zigaretten, andere
Geräte mit offenen Flammen) zu wechseln.
Das Gasflaschenventil muss dabei
geschlossen sein.
10.06.2011
10:08 Uhr
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Überprüfen Sie, dass die Dichtung des
■
Druckreglers richtig montiert ist und dass sie
ihre Funktion erfüllen kann.
Im Falle einer Gasundichtigkeit darf das
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Gasheizgebläse nicht verwendet werden. Ist
es in Betrieb, muss die Gaszufuhr
abgesperrt werden. Das Gasheizgebläse
muss überprüft und in Ordnung gebracht
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nicht
werden, bevor es wieder benutzt werden
kann.
Im Falle einer Undichtigkeit ist das
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Absperrventil der Gasflasche sofort zu
schließen und Türen und Fenster zu öffnen.
Schalten Sie bei Gasgeruch kein Licht ein
■
oder aus, betätigen Sie keine anderen
elektrischen Schalter und benutzen Sie kein
Telefon, Funktelefon oder Handy im
Gefahrenbereich.
Benutzen Sie bei Gasgeruch keine offene
■
Flamme (z. B. Feuerzeug, Streichholz) und
rauchen Sie nicht.
Wenigstens einmal pro Monat und jedes
■
Mal, wenn die Flüssiggasflasche
ausgetauscht wird, sind die
Schlauchleitungen (Gasschlauch) zu
überprüfen. Wenn die Schlauchleitungen
Anzeichen von Brüchigwerden oder andere
Beschädigungen aufweisen, müssen sie
gegen neue Schlauchleitungen derselben
Länge und gleichwertiger Qualität
ausgetauscht werden.
Der Gasschlauch ist innerhalb der
■
vorgeschriebenen Zeiträume
auszuwechseln (s. Kapitel 8.2).
Kontrollieren Sie den ordnungsgemäßen
■
Zustand und das Vorhandensein der
Dichtung am Flaschenventil. Es dürfen
keine zusätzlichen Dichtungen verwendet
werden.
Flüssiggasflaschen sind vor starker
■
Sonneneinstrahlung zu schützen und nur
stehend zu lagern.
Das Gasheizgebläse darf nur über einen
■
zwischengeschalteten Druckregler mit
einem zulässigen Ausgangsdruck, siehe
Geräteschild und werkseitige Einstellung,
betrieben werden.
Der Gasschlauch darf nicht geknickt oder
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verdreht werden.
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CH
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