Deutsch
2.3
Personalqualifikation
Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten am Gerät beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn
diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente gelesen und verstanden hat,
insbesondere Sicherheits-, Wartungs- und Instandsetzungsinformationen.
Sicherstellen, dass das Personal über Gefahrenbereiche und Sicherheitseinrichtungen
unterrichtet ist („Arbeitsbereiche, Gefahrenpotentiale und Sicherheitseinrichtungen am
Gerät", Seite 13).
Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals regeln.
Alle Arbeiten nur von technischem Fachpersonal durchführen lassen.
Zu schulendes Personal nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal Arbeiten am
Gerät durchführen lassen.
2.4
Pflichten des Personals
Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Bedienungsanleitung betreiben
(„Mitgeltende Dokumente", Seite 8).
Jede Arbeitsweise unterlassen, die das Personal oder Dritte gefährdet.
Bei sicherheitsrelevanter Störung Gerät sofort ausschalten und Störung durch zuständige
Person beseitigen lassen.
In allen Zweifelsfällen bezüglich der Sicherheit des Geräts, Gerät ausschalten und
weiteren Gebrauch verhindern.
Ergänzend zur Gesamtdokumentation die gesetzlichen oder sonstigen Sicherheits- und
Unfallverhütungsvorschriften sowie die geltenden Normen und Richtlinien des jeweiligen
Betreiberlandes einhalten.
Bei der Arbeit am Gerät keinen Schmuck wie Ringe, Armbänder oder Uhren tragen, um
Schnittverletzungen oder Quetschungen zu vermeiden.
2.5
Persönliche Schutzausrüstung
Zum Schutz vor Material-, Reinigungsmitteldämpfen oder sonstigen Partikeln dentaler
Materialien Schutzmaske (Halbmaske mit Schutzklasse FFP3), Handschuhe und
materialgeeignete Schutzausrüstung tragen (siehe Gebrauchsinformationen der
Materialien und Sicherheitsdatenblatt des Reinigungsmittels, „Mitgeltende Dokumente",
Seite 8).
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