INFORMATIONEN _________________________
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen
alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät
getrennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen werden können. Der
Endnutzer ist zudem selbst dafür verantwortlich, per-
sonenbezogene Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter
Geräte trägt dazu bei, mögliche negative Folgen
für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu
vermeiden.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recy-
celn, die mit diesem Symbol gekennzeich-
net sind. Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht im
Hausmüll,
sondern
Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz
elektrische und elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet,
bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen. Das
gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (klei-
8
DEUTSCH
über
die
bereitgestellten
ne Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen; die Rücknahme darf in diesem Fall nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes ver-
knüpft, kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn
das neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin gelie-
fert
wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager
und Versandflächen für Lebensmittel beinhal-
ten, die den oben genannten Verkaufsflächen
entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von
Elektro- und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme,
Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer
Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.
Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss
der Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für kleine Elektrogeräte
(s.o.), die der Endnutzer zurückgeben möchte, ohne
ein neues Gerät zu erwerben.
Einhaltung von RoHS-Vorgaben:
Das von Ihnen erworbene Produkt erfüllt die
Vorgaben der EU-RoHS Direktive (2011/65/EU). Es
enthält keine in der Direktive angegebenen gefährli-
chen und unzulässigen Materialien.