Garantiebedingungen
• Auf Ihren Rasenmäher werden 2 Jahre Garantie gewährt.
• Sie umfasst Material- und/oder Fabrikationsfehler.
• Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Verschleiß, schlechte
Behandlung und fehlende Wartung entstehen.
• In der Garantie nicht enthalten sind: Reinigung des Kraftstoffsystems,
Austausch/Einstellung von Startschnur, Startfeder, Zündkerze,
Messer/Messerhalterung, Riemen und Kabel. Diese unterliegen nämlich einem
natürlichen Verschleiß.
• Die Garantie tritt außer Kraft, wenn keine Original-Ersatzteile verwendet werden.
• Inwieweit es sich bei einem Schaden um einen Garantiefall handelt oder nicht,
wird von einer autorisierten Fachwerkstatt entschieden.
• Ihre Einkaufsquittung gilt aus Garantieschein, weshalb sie sorgfältig aufbewahrt
werden sollte.
ACHTUNG: Beim Kauf von Ersatzteilen sowie Geltendmachen vom
Gewährleistungsansprüchen sind Motornummer und Modellbezeichnung
anzugeben!
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