2.10. SICHERHEITS-MASSNAHMEN IM NORMALBETRIEB
•
Vor Einschalten des druckführenden Gerätes sicherstellen, daß niemand durch das Inbetriebnehmen des
druckführenden Gerätes gefährdet werden kann.
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Mindestens einmal pro Jahr das druckführende Gerät auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicher-
heitseinrichtungen überprüfen.
2.11. GEFAHREN DURCH DRUCKENERGIE
DE
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Zu öffnende Systemabschnitte und Druckleitungen vor Beginn von Reparaturarbeiten drucklos machen.
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Durch äußere Einwirkungen wie hohe Temperaturen, Wärmestrahlung, Stoß und ähnliches können sich
Druckgasflaschen oder unter Druck stehende Anlagenteile stark erwärmen bzw. bersten. Treffen Sie bitte
entsprechende Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen.
2.12. GEFAHREN DURCH ELEKTRISCHE ENERGIE
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Arbeiten an elektrischen Bauteilen, Anzeige- und Steuerungseinheiten (z.B. Gasmangelanzeige) nur von
einer Elektro-Fachkraft ausführen lassen.
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Die elektrische Ausrüstung der Anlage regelmäßig überprüfen. Lose Verbindungen und beschädigte Ka-
bel sofort beseitigen.
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Der Schaltschrank bzw. die elektrischen Baugruppen sind stets verschlossen zu halten. Der Zugang ist nur
autorisiertem Personal mit Schlüssel oder Werkzeug erlaubt.
2.13. BESONDERE GEFAHREN DURCH LECKAGE NACH AUSSEN
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Durch die Verwendung von sehr gefährlichen, gefährlichen oder weniger gefährlichen Gasen können bei
Undichtigkeit des druckführenden Gerätes Gefahren für Leib und Leben des Benutzers entstehen.
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Deshalb ist eine Betriebsanweisung gemäß § 20 GefStoffV, ein aktuelles EU-Sicherheitsdatenblatt nach §
14 GefStoffV und ein Unfallmerkblatt mit Hinweisen für den Arzt an geeigneter Stelle vorzuhalten.
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Die Bediener sind auf die besonderen Gefahren des Gases und auf eventuelle Personen- und andere
Schutzmaßnahmen hinzuweisen.
2.14. HINWEISE ZU SPEZIELLEN GASARTEN
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Alle mit Sauerstoff in Berührung kommenden Teile müssen absolut öl- und fettfrei sein, Brandund Ex-
plosionsgefahr!
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Nur Schmierstoffe mit Sauerstoffzulassung verwenden.
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Bei Acetylen keine Rohrleitungen oder andere Anlagenteile aus Kupfer verwenden! Besondere Gefähr-
dungspotentiale des Acetylens beachten!
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Für korrosive, reaktive oder brennbare Gasgemische spezielle Druckminderer, wie z. B. den FMD
500/502-21, verwenden.
2.15. AUSTRETEN SCHÄDLICHER GASE UND DÄMPFE
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Bei geöffneten Sicherheitseinrichtungen oder Störfällen können schädliche Gase und Dämpfe entwei-
chen (s. o.). Für ausreichend Entlüftung oder Absaugung sorgen.
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Bei gefährlichen Medien besondere Schutzvorkehrungen treffen. Insbesondere die Ausgänge der Ab-
blase- und Spülventile über feste Rohrleitungen ableiten und die Stoffe sicherheitsgerecht und umwelt-
verträglich entsorgen.
2.16. WARTUNG UND INSTANDHALTUNG, STÖRUNGSBESEITIGUNG
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Vorgeschriebene Einstell-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten fristgemäß durch den Hersteller oder durch
vom Hersteller autorisierte Fachbetriebe durchführen lassen.
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Bedienungspersonal und Nutzer vor Beginn der Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten informieren.
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Alle zur Ansteuerung der druckführenden Geräte bzw. der Anlage vor- und nachgeschalteten Betriebs-
medien wie Druckluft und Hydraulik gegen unbeabsichtigte Inbetriebnahme absichern.
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Bei allen Wartungs-, Inspektions- und Reparaturarbeiten die zugehörigen Betriebsmittel spannungsfrei
schalten und Hauptschalter gegen unerwartetes Wiedereinschalten sichern.
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Hauptschalter abschließen und Schlüssel abziehen.
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Ein Warnschild gegen Wiedereinschalten anbringen.
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Gelöste Schraubverbindungen auf festen Sitz kontrollieren.
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Nach Beendigung der Wartungsarbeiten Sicherheitseinrichtungen auf Funktion überprüfen.
2.17. BAULICHE VERÄNDERUNGEN AM DRUCKFÜHRENDEN GERÄT
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Ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers keine Veränderungen, An- oder Umbauten am druckfüh-
renden Gerät oder der Anlage vornehmen.
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Anlagenteile in nicht einwandfreiem Zustand sofort austauschen.
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Nur Original-Ersatz- und Verschleißteile des Herstellers verwenden.
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