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Versuchen Sie nicht, Akkus zu öffnen.
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Bleiben Sie beim Laden des Akkus in der Nähe und kontrollieren Sie regelmäßig des-
sen Temperatur.
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Setzen Sie den Akku keinen mechanischen Belastungen aus. Vermeiden Sie das Her-
unterfallen, Schlagen, Verbiegen oder Schneiden des Akkus.
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Brechen Sie den Ladevorgang bei starker Überhitzung sofort ab. Ein Akku, der sich
beim Aufladen stark erhitzt oder verformt, ist defekt und darf nicht weiterverwendet wer-
den.
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Achten Sie beim Aufladen des Akkus unbedingt auf die richtige Polarität des Ladeste-
ckers. Bei falschem Ladestecker-Anschluss, ungeeignetem Ladegerät oder vertausch-
ter Polarität besteht Kurzschluss- und Explosionsgefahr!
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Entladen Sie den Akku nie vollständig, dies verkürzt seine Lebenszeit.
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Soll der Akku längere Zeit aufbewahrt werden, empfiehlt sich eine Restkapazität von
ca. 30 % des Ladevolumens.
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Vermeiden Sie am Lagerort direkte Sonneneinstrahlung. Die ideale Temperatur beträgt
10 – 20 °C.
Warnhinweis im Sinne des § 201 StGB:
Wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger
aufnimmt und eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich
macht, kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden! Ebenso kann bestraft wer-
den, wer unbefugt das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte, nichtöffentlich gesprochene
Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder das aufgenommene oder abgehörte
nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen In-
halt öffentlich mitteilt.
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der Überwachungskamera sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Nach dem Urheberrechtsgesetz
dürfen Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen nur dann veröffentlicht werden, wenn die
Person lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erschei-
nen. Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist, hängt von den Umstän-
den des Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten in allen Fällen, in denen
Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug möglich sind, über die Überwachungska-
mera informiert werden. (siehe Abschnitt Hinweispflicht)
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht verletzt werden. Richten Sie
Ihre Kamera nicht in den Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung, auch
wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von öffentlichen Standorten einsehbar
sind. Dies berechtigt nicht die Veröffentlichung dieser Einsichten.
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden kann, dass eine be-
stimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Die Identifikation
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