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PrimAster PMWS2200 Traduction Du Manuel D'utilisation Original page 21

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10 – Wartung und
Umweltschutz
PRIMASTER-Geräte sind weitgehend
war tungsfrei, zum Reinigen der Gehäuse
genügt ein feuchtes Tuch. Zusätzliche
Hinweise entnehmen Sie bitte der
Betriebsanleitung.
ACHTUNG! Vor allen Wartungs­
arbeiten Netzstecker ziehen.
Schleifstaub regelmäßig von Maschine
und Lüftungsöffnungen (5) entfernen. Das
Gehäuse nur mit einem feuchten Tuch
reinigen – keine Lösungsmittel verwen-
den! Anschließend gut abtrocknen.
ACHTUNG! Leitfähiger Metallstaub
kann die Gerätefunktion beein­
trächtigen. Bei häufigen Metallarbeiten
die Lüftungsöffnungen regelmäßig aus­
blasen und ggf. einen Fehlerstrom­
Schutzschalter (FI) vorschalten.
Auswechseln der Kohlebürsten
ACHTUNG! Vor allen Wartungs­
arbeiten Netzstecker ziehen.
Abgenutzte Kohlebürsten schalten das
Gerät automatisch aus. Kohle bürsten
unter den Abdeckungen von einem
Fachmann immer paarweise wechseln
lassen. Dabei gleichzeitig Staub auf
den Kontakten mit Pinsel oder Druckluft
entfernen lassen.
11 – Entsorgen
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sor-
tenrein. Geben Sie Pappe und Kar-
ton zum Altpapier, Folien in die
Wertstoffsammlung.
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Produkt entsorgen
Das Symbol mit der durchgestri-
chenen Mülltonne bedeutet, dass
Elektro- und Elektronikgeräte
nicht zusammen mit dem Haus-
müll entsorgt werden dürfen. Ver-
braucher sind gesetzlich dazu verpflichtet,
Elektro- und Elektronikgeräte am Ende
ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine
umwelt- und ressourcenschonende Ver-
wertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht
fest vom Elektro- oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungs-
stelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das
Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungs-
frei aus dem Gerät entnommen werden
können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus
privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte. Das
Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindes-
tens 800 m
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, sofern sie dauerhaft oder
zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rück-
nahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit
einer Lagerfläche von mindestens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte oder
einer Gesamtlagerfläche von mindestens
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26.02.24 11:32
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