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WESTMINSTER K 176 F/A 70 Instructions De Montage Et De Service page 19

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Wir übernehmen Garantieverpflichtungen nur für solche Geräte, die nachweislich von einem zugelassenen Installa-
teur bzw. anerkannten Fachmann angeschlossen und einreguliert worden sind.
Mängelrüge:
Beanstandungen an der gelieferten Ware wegen offensichtlicher Mängel haben spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach Empfang der Ware schriftlich zu erfolgen. Soweit bis jetzt verarbeitetes Rohmaterial nicht mehr zu beschaffen
ist, sind wir berechtigt, Austauschstoffe zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen eines Mangels einen
im Verhältnis zum Mangel unangemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Tut er dies dennoch, verliert
er seinen Garantieanspruch.
Garantiebedingungen
Jeder Käufer eines Neugerätes hat Anspruch auf Garantie in Deutschland. Im Ausland gilt die von der jeweiligen
Auslandsvertretung herausgegebene Garantie. Der Garantieanspruch ist durch Rechnung, Liefer- und Garantie-
schein nachzuweisen und ist nicht übertragbar. Die Garantiezeit läuft ab dem Datum des Kaufbeleges. Hält der
Kunde wegen eines Mangels einen im Verhältnis zum Mangel unangemessenen Teil des Kaufpreises zurück, ver-
liert er seinen Garantieanspruch
1.
Wir beseitigen innerhalb der Garantiezeit alle Funktionsfehler, die nachweisbar auf mangelhafte Ausführung
oder Materialfehler zurückzuführen sind. Eine Garantiepflicht entsteht nicht durch geringfügige Abweichungen
von der Soll-Beschaffenheit, die für den Betrieb des Gerätes nicht von Bedeutung sind, sowie bei Schäden
durch anomale Umweltbedingungen.
2.
Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung bzw. Einbauvorschriften, durch Anschluss an
ungeeignete Kamine oder bauliche Beeinflussung bzw. falsche Netzspannung entstehen, sind von der Garan-
tie ausgenommen. Die Garantie erlischt, wenn ohne unsere besondere schriftliche Genehmigung von nicht
ermächtigten Personen Arbeiten vorgenommen oder Ersatzteile fremder Herkunft verwendet werden. Mängel,
die durch falsche Einregulierungs- und Umstellarbeiten an Gasverbrauchseinrichtungen durch Dritte entste-
hen, fallen nicht unter diese Garantie.
3.
Die Behebung der von uns anerkannten Fehler erfolgt in der Weise, dass die fehlerhaften Teile nach unserer
Wahl so schnell wie möglich unentgeltlich instandgesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Er-
setzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallende
Arbeitszeit werden nicht berechnet. Soweit bis jetzt verarbeitetes Rohmaterial nicht mehr zu beschaffen ist,
sind wir berechtigt, Austauschstoffe zu verwenden.
4.
Nebenkosten berechnen wir in den ersten 12 Monaten ab Kaufdatum nicht. Danach wird eine Anfahrtspau-
schale und eventuell anfallende Kosten für den Hin- und Rücktransport der Geräte zur Kundendienstwerkstät-
te oder in unser Werk in Rechnung gestellt. Die zur Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, die sich
deswegen erhöhen, weil die gekaufte Sache nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder
die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, gehen jedoch zu Lasten des Empfän-
gers, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
5.
Die Garantiefrist wird durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung weder erneuert, noch verlängert. Die
Garantiefrist für später eingebaute Teile endet mit der Gerätegarantie.
6.
Bei Fehlschlägen der Nachbesserung sind wir bereit, auf Wunsch des Käufers bis 6 Monate ab Lieferdatum
des zunächst gelieferten Kaufgegenstandes kostenfrei Ersatz zu liefern, den Kaufpreis herabzusetzen oder
den Kaufgegenstand zurückzunehmen. Letzteres gilt nicht, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewähr-
leistung ist.
7.
Andere Ansprüche als die hier erwähnten sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz außer-
halb des Gerätes entstandener Schäden. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Le-
bens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und sonstige
Schäden, die auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverlet-
zung durch uns steht die unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Unberührt bleiben die
Fälle, in denen zwingend gehaftet wird, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz oder gegebenen-
falls bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle einer etwaig zwingenden Haftung wegen der Ver-
letzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Die Verjährungsfrist für die Schadenersatzansprüche beträgt ein Jahr.
8.
Die Garantie wird zusätzlich zu den Ansprüchen des Kunden gegen seinen Händler aus dem Kaufvertrag
gewährt. Bei Lieferung von Geräten oder Teilen, die wir nicht herstellen, haften wir nur im Rahmen der gesetz-
lichen Vorschriften und in dem Umfang, in welchem unsere Unterlieferanten die Gewähr für ihre Fabrikate uns
gegenüber übernehmen.
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