Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte die Pulsuhr einmal nicht mehr benutzt wer-
den können, so ist jeder Verbraucher gesetzlich
verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll,
z. B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/sei-
nes Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleis-
tet, dass Altgeräte fachgerecht verwertet und negative
Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Deswe-
gen sind Elektrogeräte mit dem hier abgebildeten Symbol
gekennzeichnet.
CH
Entsorgung
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