Positionierung der Laterne
Allgemeine Hinweise
Wenn die Laterne eingeschaltet ist, darf das Licht nicht
durch Aufbauten oder andere Objekte behindert oder
verdeckt werden.
Position im Verhältnis zur Mittschiffsachse
Die Laterne muss auf der Mittschiffsachse montiert werden
(siehe Bild 1).
Die Vollkreislaterne muss auf motorbetriebenen Fahrzeugen
von weniger als 12 Metern Länge mindestens 1 Meter höher
als die Seitenlichter angebracht werden.
Horizontale Ausrichtung
Die Vollkreislaterne muss so installiert sein, dass die
horizontale Unterseite des Sockels parallel mit der
Wasserlinie verläuft (siehe Bild 2).
Anwendungen für Vollkreis- und Ankerlaternen (Weiß, Rot, Grün)
WEISS - Fahrzeuge unter 50m vor Anker
müssen mit einer weißen Vollkreislaterne ausgestattet sein.
WEISS - Fahrzeuge unter 7m und maximal 7 Knoten
müssen mit einer weißen Vollkreislaterne ausgestattet sein.
ROT/ROT/WEISS - Fahrzeuge auf Grund
müssen – wie ein Fahrzeug vor Anker – ein weißes
Rundumlicht
führen,
sowie
zwei
rote
Rundumlichter
senkrecht übereinander. Die Leuchten müssen dort montiert
werden, wo sie am besten gesehen werden können.
ROT/ROT - Manövrierunfähige Fahrzeuge
müssen zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander
führen, dort, wo sie am besten zu sehen sind.
ROT/WEISS/ROT - Manövrierbehinderte Fahrzeuge
müssen drei Rundumlichter senkrecht übereinander führen,
dort, wo sie am besten gesehen werden können. Das obere
und das untere Licht müssen rot und das mittlere weiß sein.
ROT/ROT/ROT - Tiefgangbehinderte Fahrzeuge
dürfen
zusätzlich
zu
den
für
Maschinenfahrzeuge
vorgeschriebenen Seitenlichtern, Heck-und Topplaterne drei
Manövrierunfähig" bedeutet, dass ein Fahrzeug wegen außergewöhnlicher Umstände nicht so manövrieren
„
kann, wie es die Kollisionsverhütungsregeln vorschreiben, und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen
kann.
„Manövrierbehindert" bedeutet, dass ein Fahrzeug durch die Art seines Einsatzes nur eingeschränkt manövrier-
fähig ist und daher einem anderen Fahrzeug nicht ausweichen kann.
Der Ausdruck „manövrierbehindertes Fahrzeug" umfasst, ohne darauf beschränkt zu sein:
- Fahrzeuge, die ein Seezeichen, Unterwasserkabel oder eine Rohrleitung auslegen, versorgen oder aufnehmen;
- Fahrzeuge, die baggern, Forschungs- oder Vermessungsarbeiten oder Unterwasserarbeiten ausführen;
- Fahrzeuge in Fahrt, die Versorgungsmanöver ausführen oder mit der Übergabe von Personen, Ausrüstung oder
Ladung beschäftigt sind;
- Fahrzeuge beim Minenräumen;
- Fahrzeuge während eines Schleppvorganges, bei dem das schleppende Fahrzeug und sein Anhang nur
eingeschränkt manövrierfähig sind.
„Tiefgangbehindert" bedeutet, dass ein Maschinenfahrzeug durch seinen Tiefgang im Verhältnis zu der
vorhandenen Tiefe und Breite des befahrbaren Gewässers erheblich in seiner Fähigkeit eingeschränkt ist, von
seinem zu verfolgenden Kurs abzuweichen.
Bild 1: Installation auf der Mittschiffsachse.
Bug
Heck
Bild 2:
Parallel zur Wasserlinie
Wasserlinie
rote Rundumlichter senkreicht übereinander führen.
GRÜN/WEISS - Fischereifahrzeuge Schleppnetzfischerei
Ein fischender Trawler, d.h. ein Fahrzeug, das ein
Schleppnetz oder anderes Fanggerät durch das Wasser
schleppt, muss zwei Rundumlichter senkrecht übereinander
führen, das obere grün und das untere weiß.
ROT/WEISS - Fischereifahrzeuge
Ein fischendes Fahrzeug, das nicht trawlt, muss zwei
Rundumlichter senkrecht übereinander führen, das obere
rot und das untere weiß.
WEISS/ROT - Lotsenfahrzeuge
Ein Fahrzeug im Lotsendienst muss zwei Rundumlichter
senkrecht übereinander an oder nahe der Mastspitze
führen, das obere weiß und das untere rot.
ROT/WEISS/ROT - Fahrzeuge bei Tauchoperationen
müssen drei Rundumlichter senkrecht übereinander führen,
dort, wo sie am besten gesehen werden können. Das obere
und das untere Licht müssen rot, und das mittlere muss
weiß sein.
Definitionen
FICHE TECHNIQUE: NaviLED
2Mn toutes rondes Rouge / Vert /Blanc
2LT 980 910-xxx
pour:
Les feux de navigation à LED de Hella marine procurent de nombreux avantages par rapport aux feux
conventionnels à ampoules tels qu'une consommation électrique extrêmement réduite, une durée de vie
étendue et une résistance élevée aux chocs et aux vibrations. Les feux à LED représentent le choix idéal
pour une utilisation en milieu marin.
Les feux de navigation NaviLED
360 PRO de Hella marine sont classés comme des "instruments optiques
®
de précision", testés et homologués par type selon la réglementation maritime internationale. Ils sont
couverts par une garantie de 5 ans.
Les déclarations de conformité de la directive sur les équipements marins sont disponibles sur le site
www.hellamarine.com
Matériaux:
plastique résistant aux UV et aux impacts
Portée lumineuse (min):
2 milles nautiques
Cablâge:
précâblé avec câble spécifique marine à 2 brins
Tension de fonctionnement:
Multivolt
Consommation électrique:
2W (0.12A @ 12V / 0.06A @ 24V)
Niveau de protection:
IP67 - complètement étanche
Poids (câble inclus):
120g
Homologations internationales
IMO COL REG 72, USCG 33 CFR 183.810 2NM,
ABYC A-16, Wheelmark, UK MED
Compatibilité électromagnétique (EMC)
Cet éclairage à LED est un appareil électronique. Les circuits électriques incorporent des composants qui
éliminent les interférences potentielles, tant au niveau des émissions propres à l'appareil qu'à la susceptibilité
aux émissions externes, selon les normes internationales en vigueur.
Codage couleur du câblage
Les feux à LED ont une polarité prédéterminée. L'inversion de polarité
n'endommagera pas ce produit mais ses fonctions seront rendues
inopérantes. Hella recommande que les câbles soient soudés et
qu'une gaine de protection thermorétractable soit ajoutée pour garantir
l'étanchéité.
Notes: Hella marine recommande de protéger le feu de navigation par un fusible de ampères maximum. Ne
pas ouvrir la lampe, celle-ci ne contient pas de pièces pouvant être remplacées.
52.5mm
90mm
360 PRO Montage en surface
®
12/24V DC (9-33V DC)
TM
Couleur
Raccordement
Noir
Négatif (-)
Rouge
Signal (+)
5mm
76.2mm
66mm
Designé et fabriqué en Nouvelle Zelande