15. Entsorgung
Dieses Symbol muss auf allen in der EU in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten
angebracht sein. Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Gerät am Ende seiner
Lebensdauer nicht als unsortierter Restmüll entsorgt werden darf.
Besitzer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten müssen diese getrennt vom unsortierten
Hausmüll entsorgen. Aufgebrauchte Batterien, nicht länger verwendete Akkus, die nicht fest
in Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbaut sind, und Leuchtmittel, die zerstörungsfrei aus
den Elektro- und Elektronik-Altgeräten entnommen werden können, sind von den Endnutzern
zerstörungsfrei aus den Elektro- und Elektronik-Altgeräten zu entfernen, bevor sie einer
Sammelstelle zugeführt werden.
Verkäufer von elektrischen und elektronischen Geräten sind gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronik-
Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Conrad bietet die folgenden Stellen für eine gebührenfreie
Rücknahme an (ausführlichere Informationen auf unserer Website):
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Conrad-Niederlassungen
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Conrad-Sammelstellen
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Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder Sammelstellen, die von den
Herstellern oder Händlern im Sinne des ElektroG eingerichtet wurden
Endnutzer sind dafür verantwortlich, alle persönlichen Daten von dem zu entsorgenden Altgerät zu löschen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in anderen Ländern bzw. in Regionen außerhalb Deutschlands andere
Auflagen in Bezug auf die Rückgabe oder das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
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