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BERG Ultim Favorit Regular 280 Mode D'emploi page 30

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10. Garantie
10.1 Garantiezeit
BERG Trampoline sind hochwertige Geräte. BERG bietet Ihnen eine Funktionsgarantie für jahrelangen, sorglosen
Spielspaß. Eine Funktionsgarantie ist eine Garantie auf die Funktionale Nutzung des Trampolins. Bitte entnehmen Sie
der nachfolgenden Tabelle die Laufzeit dieser Garantie (Jahren).
Rahmen
Rahmen (nach Produktregistrierung)
Schutzrand
Sprungtuch
Federn
Safety Net
Auf Sicherheitsnetze und Zubehör wird eine Garantie von 2 Jahren gewährt, mit Ausnahme der Abdeckhülle Basic, für
die eine Garantie von 1 Jahr gilt. Verschleißteile (z.B. Gummizüge), die Folgen von Witterungseinflüssen (z.B. Rost und
Verfärbung) und der Schaumstoff um die Rohre der Sicherheitsnetze sind von der Garantie ausgeschlossen.
10.2 Garantiebestimmungen
Der Eigentümer des Produkts kann eine Garantie nur durch Vorlage der Originalrechnung über den Kauf bei BERG
oder dem Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, geltend machen. Die Garantie gilt ausschließlich für Material-
und Konstruktionsfehler bei diesem Produkt oder Teilen hiervon.
Die Garantie erlischt, wenn:
das Produkt falsch, nachlässig oder unsachgemäß verwendet wurde.
das Produkt nicht in Übereinstimmung mit der Anleitung montiert und gewartet wird.
technische Reparaturen an dem Produkt nicht fachgerecht ausgeführt werden.
nachträglich montierte Teile nicht den technischen Spezifikationen des betreffenden Produkts entsprechen oder
deren Montage nicht ordnungsgemäß erfolgte.
wenn Schäden durch Witterungseinflüsse wie Rost, UV-Strahlen oder normaler Verschleiß auftreten.
Trampoline von BERG unsachgemäß abgesenkt werden.
das Produkt zu Vermietungszwecken verwendet oder auf irgendeine andere Weise mehreren nicht näher
bezeichneten Personen zur Verfügung gestellt wird.
Während der Garantiezeit werden sämtliche von BERG anerkannten Material- und Konstruktionsfehler nach dem
Ermessen von BERG im Anschluss an eine Prüfung der Sachverhalte durch BERG repariert oder ersetzt. Eine
kostenfreie Reparatur erfolgt unter der Voraussetzung, dass die in Ziffer 10.1 genannte Garantiezeit noch läuft.
Der Eigentümer dieses Produkts kann Ansprüche im Rahmen dieser Garantie nur dann geltend machen, wenn
er das Produkt einem BERG-Händler zur Prüfung zur Verfügung stellt. Gleichzeitig muss dem Händler die
Originalkaufrechnung ausgehändigt werden. Wenn der Eigentümer umgezogen oder der Händler nicht mehr
verfügbar ist, teilt BERG dem Eigentümer auf Anfrage den nächst gelegenen BERG-Händler mit.
Wenn ein Garantieanspruch abgelehnt wird, müssen alle angefallenen Kosten vom Eigentümer bezahlt werden.
Diese Garantie ist nicht üBERGragbar an Dritte.
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