1.4 Einsatzbereich
Die Flachsaugpumpe Typ FSP 330 eignet sich zur Förderung von leicht verunreinigtem Wasser mit
Schwebestoffen (keine Steine) bis 1 mm Korngröße aus privaten Haushalten, Industrie und Landwirt-
schaft. Sie ist insbesondere zum absaugen von Wasser bis ca.1 mm geeignet. Zum Pumpbeginn
muss der Wasserstand ca. 1,5 cm betragen.
Die Pumpen sind nicht zugelassen für die Förderung von fäkalhaltigen Abwässern.
1.5 Zubehör
Die Pumpen werden mit einem Schlauchanschlussstück mit einer Überwurfmutter für Schlauch 1"
(Durchmesser 25 mm) ausgeliefert. Eine elektronische Niveausteuerung mit Elektroden ist als Sonder-
zubehör lieferbar.
2. Sicherheit:
( aus:"VDMA-Einheitsblatt 24 292")
Diese Betriebsanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Aufstellung, Betrieb und Wartung zu
beachten sind. Daher ist diese Betriebsanleitung unbedingt vor Montage und Inbetriebnahme vom
Monteur sowie dem zuständigen Fachpersonal/Betreiber zu lesen und muss ständig am Einsatzort des
Gerätes verfügbar sein.
Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt Sicherheit aufgeführten, allgemeinen Sicherheitshinwei-
se zu beachten, sondern auch die unter anderen Hauptpunkten eingefügten, speziellen Sicherheits-
hinweise, so z.B. für den privaten Gebrauch.
2.1 Kennzeichnung von Hinweisen in der Betriebsanleitung
Die in dieser Betriebsanleitung enthaltenen Sicherheitshinweise, die bei Nichtbeachtung Gefährdungen
für Personen hervorrufen können, sind mit Allgemeinem Gefahrensymbol
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W 9
bei Warnung vor elektrischer Spannung mit
Sicherheitszeichen nach DIN 4844 - W 8
besonders gekennzeichnet.
Bei Sicherheitshinweisen, deren Nichtbeachtung Gefahren für das Gerät und deren Funktion hervorru-
fen kann, ist das Wort ACHTUNG eingefügt.
Direkt am Gerät angebrachte Hinweise wie z.B.
müssen unbedingt beachtet und in vollständig lesbarem Zustand gehalten werden.
2.2 Personalqualifikation und Schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muß die entsprechende Qualifikation
für diese Arbeiten aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und die Überwachung des Perso-
nals müssen durch den Betreiber genau geregelt sein. Liegen bei dem Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, so ist dieses zu schulen und zu unterweisen. Dies kann, falls erforderlich, im Auftrag
des Betreibers der Pumpe durch den Hersteller/Lieferer erfolgen. Weiterhin ist durch den Betreiber
sicherzustellen, daß der Inhalt der Betriebsanleitung durch das Personal voll verstanden wird.
Dieses Gerät kann von Kindern ab 8 Jahren und darüber sowie von Personen mit verringerten physi-
schen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten oder Mangel an Erfahrung und Wissen benutzt wer-
den, wenn sie beaufsichtigt oder bezüglich des sicheren Gebrauchs des Gerätes unterwiesen wurden
und die daraus resultierenden Gefahren verstehen. Kinder dürfen nicht mit dem Gerät spielen. Reini-
gung und Benutzer-Wartung dürfen nicht von Kindern ohne Beaufsichtigung durchgeführt werden.
- Drehrichtungspfeil
- Kennzeichen der Fluidanschlüsse
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