•
Bereiche,
in
Gasvorschriften entsprechen müssen.
•
Transport von Ausrüstungen, die brennbare Kältemittel enthalten.
Einhaltung von Transportvorschriften:
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Kennzeichnung von Ausrüstung mithilfe von Schildern.
Einhaltung örtlicher Vorschriften:
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Entsorgung von Ausrüstungen, die brennbare Kältemittel enthalten
Einhaltung nationaler Vorschriften:
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Lagerung von Ausrüstung/Geräten.
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Die Lagerung der Ausrüstung sollte den Anweisungen des Herstel-
lers entsprechen.
Lagerung von verpackten (unverkauften) Geräten:
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Der Schutz der Lagerverpackung sollte so konstruiert sein, dass
mechanische Schäden an den Geräten im Inneren der Verpackung
nicht zu einem Auslaufen der Kältemittelfüllung führen können.
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Die maximale Anzahl der Geräte, die zusammen gelagert werden
dürfen, richtet sich nach
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den örtlichen Vorschriften.
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Die Klimaanlage enthält etwa 220 g R290 Kältemittelgas.
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Das Gerät nicht mit einem externen Timer betreiben.
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Das Gerät muss immer in vertikaler Position transportiert werden.
denen
Kältemittelleitungen
6
den
nationalen
DE