G. ENTSORGUNG
1. Ausgehärtetes Kunstharz ist ungefährlich und kann als normaler Hausmüll
entsorgt werden.
2. Die betriebsinternen Anweisungen für Abfälle, die als biogefährdend gelten
könnten, sind zu beachten.
3. Flüssiges Kunstharz sollte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (auf kom-
munaler, regionaler oder nationaler Ebene) entsorgt werden.
a. Wenden Sie sich an einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb, um flü-
ssiges Kunstharz zu entsorgen.
b. Der Abfall darf nicht in das Entwässerungssystem bzw. die Abwasser-
kanalisation gelangen.
c. Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
d. Verunreinigte Verpackung: Genauso wie das ungebrauchte Produkt
entsorgen.