8.2 GÜLTIGKEIT
Die Garantie wird unter der Bedingung anerkannt,
dass:
3.
UNTER DIE GARANTIE FALLEN KEINE SCHÄDEN
MIT FOLGENDEN URSACHEN :
oder nicht entsprechende Installation.
entspricht.
3.
ALLE TEILE, DIE NORMALEM VERSCHLEISS
UNTERLIEGEN, SIND VON DER GARANTIE
AUSGESCHLOSSEN:
•
•
8.3 HAFTUNG
8.4 UNTER DIE GARANTIE FALLENDE
EINGRIFFE
8.5 ZUSTÄNDIEGES GERICH
Die
Garantie
wird
Teile ausgetauscht werden. Für die Zeit des
Betriebsausfalls des Produktes wird keine
Entschädigung geleistet..
nicht
verlängert,
wenn