EFBE-SCHOTT LT 52 Mode D'emploi page 6

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GEWÄHRLEISTUNGS- UND GARANTIEBEDINGUNGEN
Für unsere Produkte gelten die gesetzlichen Bestimmungen für Gewährleistungsansprüche.
Innerhalb dieser Zeit werden Mängel, welche auf Material- oder Herstellungsfehlern beruhen,
behoben. Davon ausgeschlossen sind Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, Schäden, die
durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäße Behandlung und Wartung sowie durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen, Schäden, welche durch Verschleiß oder
infolge normaler Abnutzung entstanden sind. Ebenso weisen wir darauf hin, dass die
Gewährleistung bei Fremdeingriff erlischt. Hierbei wird der Verkäufer im Fall eines Schadens
keine Haftung übernehmen.
Sollten Sie einen Mangel feststellen, geben Sie bitte das vollständige Gerät an ihren Händler
bzw. Verkaufsstelle. Gewährleistungsansprüche gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigen
Kassenbon bzw. der Kopie einer eventuellen Reparaturrechnung, die bei Inanspruchnahme
der Serviceleistung unbedingt mit vorzulegen sind/ist.
Sie haben auch die Möglichkeit, das gesäuberte Gerät mit einer kurzen, gut lesbaren
Fehlerbeschreibung zusammen mit dem Kassenbon in einer frankierten Sendung an unseren
Kundendienst in unserer Firma in Bad Blankenburg zu senden.
Defekte Zubehörteile führen nicht zum Umtausch des Gerätes, sondern werden kostenlos im
Austausch zugesandt. In diesem Fall bitte nicht das Gerät einschicken, sondern nur das defekte
Zubehörteil bestellen!
Sowohl Defekte an Verbrauchszubehör bzw. Verschleißteilen, als auch Reinigung, Wartung
oder der Austausch von Verschleißteilen, fallen nicht unter die Gewährleistung und sind
deshalb kostenpflichtig!
NACH ABLAUF DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGSFRIST
Reparaturen können kostenpflichtig von entsprechendem Fachpersonal oder Reparaturservice
ausgeführt werden.
ErP Deklaration – VO 1275/2008/EG
Wir, die Efbe Elektrogeräte GmbH bestätigen hiermit, dass unser Produkt den Anforderungen
der VO 1275/2008/EG entspricht. Unser Produkt verfügt zwar nicht über eine Funktion zur
Minimierung des Verbrauchs, welche laut VO 1275/2008/EG das Produkt nach Beendigung der
Hauptfunktion in den Aus- oder Bereitschaftszustand versetzen soll, aber dies ist aus Sicht des
Gebrauchswertes nicht möglich, da dies die Hauptfunktion des Produktes so stark
beeinträchtigen würde, dass eine Benutzung des Produktes nicht mehr möglich sein würde!
Aus diesem Grund weisen wir in unserer Bedienungsanleitung den Kunden stets darauf hin, das
Gerät sofort nach Beendigung der Nutzung vom Netz zu trennen.
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