1.6 Verbrennungsluftbedarf
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Das Gerät muss ausreichend Verbrennungsluft über einen Außenlufteinlass oder
aus dem Aufstellungsraum selbst erhalten, um einen einwandfreien Betrieb zu ga-
rantieren.
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Der Lufteinlass von außen muss folgenden Anforderungen entsprechen:
a) Er muss einen freien Gesamtquerschnitt von mindestens 150 cm² besitzen;
b) Er muss direkt mit dem Installationsraum in Verbindung stehen;
c) Er muss mit einem Gitter, einem Metallnetz oder einem anderem geeigneten
Schutz ausgestattet sein, der jedoch seinen in Punkt a) genannten Mindestquer-
schnitt nicht verringert und der so positioniert ist, dass er nicht blockiert werden
kann.
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Das Gerät entnimmt die zur Verbrennung benötige Luft dem Aufstellungsraum. Über
die Undichtheiten der Fenster und Außentüren muss stets genügend Luft nachströ-
men. Zusätzlich ist sicherzustellen, dass ein Raumvolumen-Leistungsverhältnis von
mindestens 4 m
tet dies, dass der Aufstellungsraum mindestens 28 m
lumen geringer, muss über Lüftungsöffnungen ein Verbrennungsluftverbund mit an-
deren Räumen hergestellt werden. (Verbundöffnungen mindestens 150 cm²)
HINWEIS: Im Aufstellungsraum oder in angrenzenden Räumen dürfen keine Luftab-
zugsventilatoren oder ähnliche Einrichtungen betrieben werden. Dies könnte erhebliche
Betriebsprobleme und Gefahren verursachen. Fragen Sie Ihren Schornsteinfeger.
HINWEIS: Der Aufstellungsraum darf nicht durch Einrichtungen wie z.B.
Lüftungsanlagen usw., die sich im selben Raum oder in angrenzenden Räumen
und/oder damit in Verbindung stehenden Räumen befinden, in Unterdruck versetzt wer-
den.
3
je kW Nennwärmeleistung gewährleistet ist. Für das Gerät bedeu-
oder
3
groß sein muss. Ist das Vo-
10/80
D
Abzugshauben,