Lagerung
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
■
Transportieren bzw. Versenden Sie Lithium-
Ionen Akkus nur im unbeschädigtem Zu-
stand!
■
Verwenden Sie zum Transport des Akkus
ausschließlich den Original-Karton oder
einen geeigneten Gefahrgutkarton (nicht er-
forderlich bei Akkus mit weniger als 100 Wh
Nennenergie).
■
Kleben Sie offene Akkukontakte ab, um
einen Kurzschluss zu verhindern.
■
Sichern Sie den Akku innerhalb der Verpa-
ckung vor Verrutschen, um Beschädigungen
am Akku zu verhindern.
■
Stellen Sie die korrekte Kennzeichnung und
Dokumentation der Sendung beim Transport
bzw. Versand (z. B. durch Paketdienst oder
Spedition) sicher.
■
Informieren Sie sich vorab, ob ein Transport
mit dem von Ihnen gewählten Dienstleister
möglich ist, und zeigen Sie ihre Sendung an.
Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines Ge-
fahrgut-Fachmanns zur Vorbereitung des Ver-
sands. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiter-
führende nationale Vorschriften.
8 LAGERUNG
Nach jedem Gebrauch das Gerät gründlich reini-
gen und – falls vorhanden – alle Schutzabde-
ckungen anbringen. Gerät an einem trockenen,
abschließbaren Platz und außerhalb der Reich-
weite von Kindern aufbewahren.
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9 ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
■
Elektro- und Elektronikaltgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
■
Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
■
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
■
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
■
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
■
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten gelten.
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