Mögliche Rechtsverletzungen - MAGINON WK 2 HD Mode D'emploi

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13. Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der Wild- und Überwachungskamera sollten Sie folgende Hinweise
beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Nach dem Urheberrechtsge-
wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte
in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug möglich
sind, über die Wildkamera informiert werden (siehe auch Abschnitt „Hinweispflicht").
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht verletzt werden. Richten
Sie Ihre Kamera nicht in den Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung,
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden kann, dass eine
bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Die
Identifikation kann dabei auch über ein personenbezogenes Kennzeichen, wie z.B.
das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen. Eine personelle Bestimmbarkeit von Personen ist
unbedingt zu vermeiden.
Überwachungskameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland besonders strengen
Auflagen. Arbeitgeber sollten auf Überwachungskameras am Arbeitsplatz vollständig
verzichten, solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen
werden kann.
Überwachungskameras im Straßenverkehr
Bei Überwachungskameras mit Blick auf den Straßenverkehr empfiehlt es sich, den
Standort der Kameras und den Bildausschnitt so zu konfigurieren, dass durch die
Aufnahmen die Verkehrsteilnehmer nicht über die Autonummer bestimmbar sind.
Auch Fahrzeugaufschriften können zu einer Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer
führen.
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