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9. Konformität
Dieses Gerät wurde nach Teil 15 der FCC-Vorschriften geprüft und es wurde bestätigt, dass
die Grenzwerte für ein Digitales Gerät der Klasse B erfüllt wurden. Diese Grenzwerte sollen
einen angemessenen Schutz vor schädlichen Störquellen bei einer Installation in einer
Wohnanlage bieten. Falls dieses Gerät nicht in Übereinstimmung mit den Anweisungen
installiert wird, können Fernseh-, Radio- und Funkgeräte gestört werden.
Das Betreiben dieses Geräts ist zulässig, wenn die beiden nachfolgend genannten
Auflagen erfüllt werden:
(1) Von diesem Gerät dürfen keine schädlichen Störeinstreuungen ausgehen.
(2) Dieses Gerät muss die Einwirkung von Störeinstreuungen zulassen. Dies
schließt Störeinstreuungen ein, welche Beeinträchtigungen der Funktionsweise
oder Betriebsstörungen verursachen können.
Bei einer Störung des Radio- und Fernsehempfangs durch dieses Gerät – dies lässt
sich am einfachsten durch Ein- und Ausschalten des Gerätes feststellen – sollte der
Benutzer versuchen, die Störung durch folgende Maßnahmen zu beheben:
anbringen.
Rundfunk-Fernseh-Techniker.
In Übereinstimmung mit den folgenden Europäischen Richtlinien wurde an diesem
Gerät die CE-Kennzeichnung angebracht:
2011/65/EG RoHS Richtlinie
2004/108/EG EMV-Richtlinie
Die EG-Konformitätserklärung kann, auf der in der Garantiekarte
angeführten Adresse, angefordert werden.
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