Gigaset GX6 Mode D'emploi page 10

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Garantie-Urkunde Deutschland/Österreich/
Belgien
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche
gegenüber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehen-
den Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations-
und/oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communications GmbH nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für 12 Monate ab
Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemä-
ßer Behandlung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom
Kunden selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration,
Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Daten-
träger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantiean-
sprüche sind innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Aus-
tauschs an Gigaset Communications GmbH zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Gigaset Communications GmbH über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin für in Deutschland gekaufte Geräte ist die
Gigaset Communications GmbH, Frankenstraße 2, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie
sind ausgeschlossen. Gigaset Communications GmbH haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach
dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrläs-
sigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflich-
ten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeit-
raum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications
GmbH vor, dem Kunden den Austausch oder die Reparatur in Rechnung
zu stellen. Gigaset Communications GmbH wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
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