Schnellstart-Anleitung (Deutsch)
Einführung
Vielen Dank für den Kauf von Tailgater Plus. Ihre Unterhaltung ist uns bei ION genauso wichtig
wie Ihnen. Darum entwerfen wir unsere Produkte stets nur mit einem einzigen Ziel vor Augen:
Ihr Leben einfacher und unterhaltsamer zu machen.
Lieferumfang
Tailgater Plus
Mikrofon und Kabel
Strom / Ladekabel
Schnellstart-Anleitung
Sicherheitshinweise und Garantieinformationen
Kundendienst
Für die neuesten Informationen zu diesem Produkt (Dokumentation, technische Daten,
Systemanforderungen, Informationen zur Kompatibilität etc.) und zur Produktregistrierung
besuchen Sie bitte: ionaudio.com.
Für zusätzlichen Produkt-Support besuchen Sie ionaudio.com/support.
Wiederaufladbare Batterien
Bei wiederaufladbaren Bleibatterien handelt es sich um die gleiche Art von Batterien, die in
Autos verwendet werden. Und wie bei Ihrer Autobatterie ist es auch für die Benutzungsdauer
dieser Batterie von äußerster Wichtigkeit, wie sie verwendet wird. Bei vorschriftsmäßigem
Gebrauch und richtiger Pflege kann eine Bleibatterie jahrelang halten. Lesen Sie die
nachstehenden Empfehlungen, um aus der eingebauten Batterie das Beste herauszuholen.
Allgemeine
Laden Sie den Akku vollständig auf, bevor Sie ihn verwenden.
Verwendung
Laden Sie den Akku nach jedem Gebrauch vollständig auf.
Aufbewahrung Lagern Sie das Produkt nie bei extrem warmen (mehr als 32°C/90°F) oder
übermäßig kalten (weniger als 0°C/32°F) Temperaturen, um die optimale
Langlebigkeit zu erzielen.
Sie können Ihr Sound-System angesteckt lassen. Der Akku wird dabei nicht
überladen.
Wenn Ihr Akku einen niedrigen Ladestand hat und Sie ihn 6 Monate lang
nicht aufladen, kann er dauerhaft an Kapazität verlieren.
Wenn sich der Akku nicht aufladen lässt, überprüfen Sie die Sicherung in der
Reparatur
Nähe des Netzkabelanschlusses. Wenn Ihre Sicherung intakt ist und sich der
Akku weiterhin nicht aufladen lässt, kontaktieren Sie ION Audio über
ionaudio.com.
Entsorgung
Bringen Sie das Gerät in ein Recyclingzentrum oder entsorgen Sie es
entsprechend lokaler Verordnungen.
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