Garantie
24 MONATE GARANTIE AUF DAS
E-BIKE UND DEN AKKU
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Die Garantie erstreckt sich nur auf
Defekte, welche einwandfrei als
Fabrikations- oder Materialfehler
festgestellt werden.
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Verschleissteile und Schäden durch
unsachgemässe Behandlung sind
von Garantieansprüchen ausge-
schlossen.
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Bei berechtigten Garantieansprü-
chen während der Garantiezeit
kann lediglich eine Reparatur des
defekten E-Bikes geltend gemacht
werden.
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Ein Umtausch gegen ein neues
E-Bike oder die Rücknahme und
Erstattung des Kaufpreises gegen
Bargeld ist nicht möglich.
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Bei einem eventuellen Austausch
des E-Bikes durch ein Ersatz-E-Bi-
ke wird die Garantielaufzeit nicht
unterbrochen.
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Etwaige Garantieansprüche sind
bei Diavelo Schweiz AG geltend zu
machen.
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Ein Garantieanspruch kann nur
dann geltend gemacht werden,
wenn ein Kaufbeleg vorliegt.
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Die Garantie ist gültig für die Funk-
tion der Akkus.
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Die Garantie ist nur gültig, wenn die
Inspektionen eingehalten werden.
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Wartungs- und Pflegehinweise
für den Akku müssen eingehalten
werden.
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Eine Garantieleistung kann nur mit
der Diavelo Schweiz AG abgewi-
ckelt werden.
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Bei Nichtbeachtung der Bedingun-
gen behält sich die Diavelo Schweiz
AG eine Ablehnung der Garantie-
leistungen vor.
Die Garantie gilt nicht für:
1. Einen tiefentladenen Akku auf-
grund längerer Nichtbenutzung res-
pektive nicht erfolgter, regelmässi-
ger Aufladung (alle zwei Monate).
2. Schäden oder Fehlfunktionen auf-
grund von Unfällen, nicht zweck-
bestimmter Behandlung, Nachläs-
sigkeit oder erkennbaren äusseren
Beschädigungen.
3. Mangelfolgeschäden, sowie mit-
tel- und unmittelbare Kosten wie:
Nutzungsausfall, Verdienstausfall,
Telekommunikations-, Bergungs-,
Abschlepp- und Übernachtungs-
kosten, sowie alle sonstigen finan-
ziellen Nachteile.
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