Garantie - Diavelo Fortyfive 1500 Instructions D'utilisation

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Garantie

24 MONATE GARANTIE AUF DAS
E-BIKE UND DEN AKKU
Die Garantie erstreckt sich nur auf
Defekte, welche einwandfrei als
Fabrikations- oder Materialfehler
festgestellt werden.
Verschleissteile und Schäden durch
unsachgemässe Behandlung sind
von Garantieansprüchen ausge-
schlossen.
Bei berechtigten Garantieansprü-
chen während der Garantiezeit
kann lediglich eine Reparatur des
defekten E-Bikes geltend gemacht
werden.
Ein Umtausch gegen ein neues
E-Bike oder die Rücknahme und
Erstattung des Kaufpreises gegen
Bargeld ist nicht möglich.
Bei einem eventuellen Austausch
des E-Bikes durch ein Ersatz-E-Bi-
ke wird die Garantielaufzeit nicht
unterbrochen.
Etwaige Garantieansprüche sind
bei Diavelo Schweiz AG geltend zu
machen.
Ein Garantieanspruch kann nur
dann geltend gemacht werden,
wenn ein Kaufbeleg vorliegt.
Die Garantie ist gültig für die Funk-
tion der Akkus.
Die Garantie ist nur gültig, wenn die
Inspektionen eingehalten werden.
Wartungs- und Pflegehinweise
für den Akku müssen eingehalten
werden.
Eine Garantieleistung kann nur mit
der Diavelo Schweiz AG abgewi-
ckelt werden.
Bei Nichtbeachtung der Bedingun-
gen behält sich die Diavelo Schweiz
AG eine Ablehnung der Garantie-
leistungen vor.
Die Garantie gilt nicht für:
1. Einen tiefentladenen Akku auf-
grund längerer Nichtbenutzung res-
pektive nicht erfolgter, regelmässi-
ger Aufladung (alle zwei Monate).
2. Schäden oder Fehlfunktionen auf-
grund von Unfällen, nicht zweck-
bestimmter Behandlung, Nachläs-
sigkeit oder erkennbaren äusseren
Beschädigungen.
3. Mangelfolgeschäden, sowie mit-
tel- und unmittelbare Kosten wie:
Nutzungsausfall, Verdienstausfall,
Telekommunikations-, Bergungs-,
Abschlepp- und Übernachtungs-
kosten, sowie alle sonstigen finan-
ziellen Nachteile.
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