Die
Garantie
Herstellungsfehler gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In der
Garantielaufzeit darf das Gerät nur vom Hersteller repariert werden. Der
Hersteller behält sich die Entscheidung vor, das Gerät zu reparieren bzw.
es ganz oder teilweise auszutauschen. Die Rückschickkosten zum
Hersteller trägt der Kunde. Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
Unsachgemäßer Einsatz des Gerätes oder gemeinsamer Einsatz
mit einem nicht kompatiblen Gerät.
Änderungen am Gerät ohne ausdrückliche Genehmigung der
technischen Abteilung des Herstellers.
Eingriff durch eine vom Hersteller nicht zugelassene Person.
Anpassung an eine bestimmte Anwendung, die in der Gerätedefinition
oder der Gebrauchsanweisung nicht vorgesehen ist.
Schlag, Fall oder Überschwemmung.
Informationen und Anschriften unserer Kundendienste oder bei
Ihrem Händler.
Das gesamte Gerät wurde vor dem Versand mechanisch und elektrisch
kontrolliert. Dennoch sollten Sie das Produkt kurz auf eventuelle
Transportschäden untersuchen.
In einem solchen Fall melden Sie dem Transportunternehmen gegenüber
sofort den üblichen Vorbehalt an.
Sollte
das
Gerät
Originalverpackung und geben Sie in einer kurzen Notiz den Grund an.
4.1 MESSTECHNISCHE ÜBERPRÜFUNG
Wie auch bei anderen Mess- oder Prüfgeräten ist eine regelmäßige
Geräteüberprüfung erforderlich.
Es wird mindestens eine einmal jährlich durchgeführte Überprüfung dieses
Gerätes empfohlen. Für Überprüfung und Kalibrierung wenden Sie sich
bitte an unsere zugelassenen Messlabors (Auskunft und Adressen auf
Anfrage), bzw. an die Chauvin Arnoux Niederlassung oder den Händler in
Ihrem Land.
4.2 REPARATUR
Senden Sie das Gerät bei Reparaturen innerhalb und außerhalb der
Garantie an die Chauvin Arnoux Niederlassung oder Ihren Händler zurück.
Die Batterie(n) entfernen und getrennt von Ihrem Messgerät lagern, wenn
das Gerät länger als 60 Tage nicht verwendet wird.
2. GARANTIE
für
dieses
3. VERPACKUNG
zurückgeschickt
4. WARTUNG
5. LAGERUNG
Material
umfasst
werden,
19
Werkstoff-
verwenden
Sie
oder
die