Warranty terms
GB
Garantiebedingungen
DE
Conditions de garantie
FR
Условия гарантии
RU
1. SBM group bietet 2 Jahre Garantie auf das komplet-
te Sortiment an, ausgehend vom Verkaufsdatum.
Für das Gerät, das mit professionellen, gewerbli-
chen Zielen verwendet wird, beträgt die Garantie 12
Monate.
2. Eine Nutzung des Gerätes für den Hausbedarf cha-
rakterisiert eine Beschränkung in der Arbeitszeit und
damit ist seine Nutzung für den Hausbedarf für nicht
mehr als 150 Stunden Nutzungsdauer gemeint, da-
bei muss man für jede 15 Minuten ununterbrochener
Arbeit eine Pause von 10-15 Minuten machen. Die
Nutzung des Gerätes zuwider dieser Bedingung ist
eine Regelverletzung der entsprechenden Nutzung
(die gegebene Bedingung erstreckt sich nicht auf
Pumpen, Generatoren, Ladevorrichtungen und ähn-
liche Ausrüstungen). Die Lebensdauer des Gerätes
unter Beachtung der obengenannten Bedingung be-
trägt 7 Jahre.
Beim Kauf des Gerätes wird ein Garantiekupon aus-
gefüllt (auf jeden Fall müssen das Verkaufsdatum,
das Modell, die Seriennummer des Gerätes ange-
geben und die übrigen Felder ausgefüllt werden).
Bitte bewahren Sie den Kupon und den Kassenbon
während der Garantiefrist für die Vorlage im Ser-
vicezentrum auf.
Ein Elektrogerät wird zur Garantiereparatur lediglich
in zusammengebauter Form angenommen, mit den
ersetzbaren Arbeitsvorrichtungen und den Befesti-
gungselementen (Reifen, Kreissägeblätter, Ketten,
Messer, Trimmerköpfe, Düsen, Kettenräder, Bolzen,
Muttern, Befestigungsfl ansche des Gerätes).
3. Die Garantiefrist beträgt bis zu 3-5 Jahre*, wenn
der Besitzer das Elektrogerät innerhalb von 2 Wo-
chen ab Kaufdatum registriert. Die Verlängerung der
Garantiezeit erstreckt sich nicht auf die Akku-Werk-
zeuge, Ladevorrichtungen und das im Liefersatz
vorhandene Zubehör. Die Registrierung erfolgt le-
diglich auf der Webseite unter folgender Adresse:
www.sbm-group.com Als Bestätigung der Registrie-
rung gilt das Registrierungszertifi kat, das auf dem
Drucker während der Registrierung ausgedruckt
werden muss. Das Registrierungszertifi kat wird im
Servicezentrum zusammen mit dem Garantiekupon
und dem Kassenbon vorgelegt.
4. Während der Garantiefrist werden kostenfrei beho-
ben:
● Beschädigungen des Gerätes, die wegen der Ver-
wendung von minderwertigem Material entstan-
den sind.
● die Montagefehler, die durch Verschulden des
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5. Die Garantie erstreckt sich nicht:
DE
Herstellers entstanden sind.
● Auf Störungen am Gerät, die durch das Nichtbe-
folgen der Betriebsanweisungen hervorgerufen
werden.
● Auf
mechanische
Beschädigungen
Kratzer, mechanische Beschädigungen der Netz-
kabel, mechanische Beschädigungen des Körpers
u.ä.) und Beschädigungen, die durch Einwirkung
von aggressiven Mitteln und hohen Temperaturen
hervorgerufen wurden, durch Eindringen von
Flüssigkeiten, fremdartigen Gegenständen in die
Ventilationsgitter des Elektrogerätes, sowie Be-
schädigungen, die infolge falscher Aufbewahrung
eingetreten sind (Korrosion von Metallteilen u.ä.);
● Auf Geräte mit Schäden, die infolge von Überlas-
tung entstanden sind (gleichzeitiger Ausfall des
Rotors und Stators) oder unsachgemäßer Nut-
zung (Nutzung eines abgestumpften, unpassen-
den, nicht ausbalancierten, falsch ausgewählten
Ersatzgerätes), ungenügender technischer War-
tung oder Pfl ege, Anwendung des Gerätes für
einen Zweck, für den es nicht bestimmt ist (Nut-
zung zur Arbeit an einem Material, für eine Ar-
beit, für die das Gerät nicht vorgesehen ist, u.ä.),
sowie der Instabilität der Parameter des Strom-
netzes, die die Normen überschreiten, die durch
EN 61000-3-2, EN 61000-3-3 bestimmt werden.
Zu den unbedingten Merkmalen der Überlastung
des Erzeugnisses gehören unter anderem: Verän-
derungen des äußeren Aussehens, Deformation
oder Schmelzen von Teilen und Baueinheiten des
Erzeugnisses, Schwärzung oder Verkohlung der
Leitungsisolierung unter Einwirkung hoher Tem-
peratur.
● Auf schnellverschleißende Erzeugnisse und Ma-
terialien (Kohlenbürsten, Riemen, Gummidichtun-
gen, Netze, Schutzmäntel, Bühnen, Reifen, Zahn-
räder, Lager, Buchsen, Heizspiralen, Scheiben,
Rollen, Stöcke, Sperrknöpfe u.ä.), auf Teile (Zahn-
räder, Wellen, Lager, Stöcke, Rollen u.ä.), die dem
Verschleiß infolge der Qualität des Schmiermittels
ausgesetzt sind, sowie auf ersetzbares Zubehör
(Bohrpatronen, SDS-Patronen, Bühnen, Zangen,
Reifen, fl exible Wellen, Batterien, Ladevorrich-
tungen u.ä.) und Ausgabematerialien (Messer,
Laubsägen, Schleifmittel, Sägeblätter, Bohrer,
Bohrmeißel, Schmierstoffe u.ä.), mit Ausnahme
von Fällen der mechanischen Beschädigungen
der oben angeführten Erzeugnisse, die infolge
des Garantieverstoßes des Elektrogerätes ge-
schahen;
● Den natürlichen Verschleiß des Gerätes oder
seiner Teile (Qualität der Ressourcen, starke in-
nere oder äußere Verschmutzung, Qualität des
Schmiermittels);
● Auf ein Gerät, das während der Garantiefrist von
Personen oder Organisationen geöffnet oder re-
pariert wurde, die keine juristische Vollmacht für
die Durchführung der Reparatur besitzen;
● Auf ein Gerät mit einer entfernten, ausge-
waschenen oder geänderten werkseigenen Num-
mer, sowie, wenn die Daten auf dem Elektrogerät
mit den Daten auf dem Garantiekupon nicht
übereinstimmen;
● Auf eine vorbeugende Wartung des Elek-
(Risse,
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