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Nach Einbau des Schachtes bzw. jedenfalls
vor Inbetriebnahme ist die Verteileranlage
auf Dichtheit zu überprüfen. 5.2.4 beachten.
Wenn die Anlage mit einem Wasserfrost-
schutzgemisch betrieben wird, muss die
Flüssigkeit homogen durchmischt sein,
bevor sie in die Anlage eingespült wird.
Tipp: Jansen Frostschutzmittel
weisen sehr gute Fliesseigen-
schaften auf und schützen das
System auch langfristig gegen
Korrosions- und Alterungs-
erscheinungen.
Die maximalen Betriebstemperaturen im
Dauerbetrieb liegen bei -20 bis +40° C.
6.1 Wartung und Pflege der Ventile
sowie Armaturen
Eine regelmässige Sichtprüfung – beispiels-
weise alle 6 bis 12 Monate – ist zu empfeh-
len. Beim Nachziehen von verschraubten
Bauteilen – wie z.B. von Überwurfmuttern
an Kugelhähnen oder Durchflussanzeigen –
auf ein korrektes Anzugsmoment achten,
um die Dichtigkeit zu gewährleisten und
gleichzeitig ein Überstrapazieren der
Bauteile zu vermeiden. Die aktuellen An-
weisungen der jeweiligen Komponenten-
hersteller sind zu beachten. In der Regel
sind diese auf der Internetseite des
entsprechenden Herstellers zu finden.
6.2 Wartung und Pflege der
Schachtabdeckung
Vor jedem Verschliessen des Schachtes die
Dichtungs- und Auflageflächen des Deckels
reinigen! Durch Baustellenschmutz können
die Verriegelung oder Dichtungen (wenn
vorhanden) beschädigt werden.
PLASTIC SOLUTIONS MONTAGE- UND BEDIENUNGSANLEITUNG
Abdeckung und Dichtungen je nach
Belastungsaufkommen regelmässig prüfen
(empfohlen ist alle 6 bis 12 Monate) und
bei Verschleiss ersetzen. Dichtungen,
Schrauben und bewegliche Teile müssen
gereinigt und eingefettet werden.
Alle Schrauben gleichmässig und fest
anziehen.
6.3 Verhalten bei Beschädigung
Sollten während Transport, Montage, Inbe-
triebnahme oder Betrieb Beschädigungen
durch äussere Krafteinwirkung, Undichtig-
keiten oder dergleichen auftreten, bitte
folgendes beachten:
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Unser technisches Beratungsteam
kümmert sich gerne rasch um Ihr
Anliegen: geothermie@jansen.com,
Telefon +41 71 763 91 89
oder Fehlfunktion
Auf Sicherheit von Personen achten!
Sollte der Schachtkörper Beschädi-
gungen aufweisen oder der Verdacht
bestehen, dass Beschädigungen auf-
getreten sind, darf der Schacht nicht
betreten werden!
Hinweise in Kapitel 3 beachten
bei notwendiger technischer
Abklärung: sofortige Meldung bei
unserem technischen Innendienst
mit folgenden Informationen:
Schachttyp und Auftragsreferenz
Schilderung des Herganges
Fotos bzw. Videos der Situation
Fotos sämtlicher Aufkleber in- und
ausserhalb des Schachtes (Angaben
müssen lesbar sein)
Baustellendokumentationen wie z.B.
Einbau- oder Druckprüfprotokolle etc.