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VorWorT
Produkte der CMCO Industrial Products GmbH
sind nach dem Stand der Technik und den
anerkannten gültigen Regeln gebaut. Durch
unsachgemäße Handhabungen können
dennoch bei der Verwendung der Produkte
Gefahren für Leib und Leben des Benutzers
oder Dritter auftreten bzw. Beschädigungen
am Hebezeug oder anderen Sachwerten
entstehen.
Das Bedienpersonal muss vor Arbeitsbeginn
eingewiesen worden sein. Dazu ist die Betrieb-
sanleitung von jedem Bediener vor der ersten
Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen.
Diese Betriebsanleitung soll erleichtern, das
Produkt kennenzulernen und die bestim-
mungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten zu
nutzen. Die Betriebsanleitung enthält wichtige
Hinweise, um das Produkt sicher, sachgerecht
und wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beach-
tung hilft Gefahren zu vermeiden, Repara-
turkosten und Ausfallzeiten zu vermindern
und die Zuverlässigkeit und Lebensdauer des
Produktes zu erhöhen. Die Betriebsanleitung
muss ständig am Einsatzort des Produktes
verfügbar sein. Neben der Betriebsanleitung
und den im Verwenderland und an der Ein-
satzstelle geltenden verbindlichen Regelungen
zur Unfallverhütungsvorschrift sind auch
die anerkannten Regeln für sicherheits- und
fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das Personal für Bedienung, Wartung oder Re-
paratur des Produktes muss die Anweisungen
in dieser Betriebsanleitung lesen, verstehen
und befolgen.
Die beschriebenen Schutzmaßnahmen führen
nur dann zu der erforderlichen Sicherheit,
wenn das Produkt bestimmungsgemäß
betrieben und entsprechend den Hinweisen
installiert bzw. gewartet wird. Der Betreiber
ist verpflichtet, einen sicheren und gefahrlosen
Betrieb zu gewährleisten.
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BesTimmunGsGemässe
VerWenDunG
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- Das Lastaufnahmemittel dient dem Trans-
port von einzelnen liegenden Grobblechen
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und gebündelten Blechpaketen, die beim
Transport keine wesentliche Durchbiegung
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erfahren. Dabei ist auf den Greifbereich zu
achten (Tab. 1).
eine andere oder darüber hinaus-
gehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende schäden haftet die
Firma Columbus mcKinnon industrial
Products GmbH nicht. Das risiko trägt
DE
allein der Anwender bzw. Betreiber.
- Das Lastaufnahmemittel ist für alle Hebegü-
ter aus Stahl und anderen Materialien geeig-
net, die den über das Lastaufnahmemittel
eingeleiteten Kräften standhalten und auf
die es sich bis zum Maulgrund aufschieben
lässt.
- Die auf dem Gerät angegebene Tragfähigkeit
(W L L) ist die maximale Last, die angeschla-
gen werden darf.
- Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last
ist verboten.
- Lasten nicht über längere Zeit oder unbeauf-
sichtigt in angehobenem oder gespanntem
Zustand belassen.
- Der Bediener darf eine Lastbewegung erst
dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt
hat, dass die Last richtig angeschlagen ist
und sich keine Personen im Gefahrenbereich
aufhalten.
- Beim Einhängen des Lastaufnahmemittels
ist vom Bediener darauf zu achten, dass
das Lastaufnahmemittel so bedient werden
kann, dass der Bediener weder durch das
Gerät selbst noch durch das Tragmittel oder
die Last gefährdet wird.
- Vor dem Einsatz des Lastaufnahmemittels
in besonderen Atmosphären (hohe Feuch-
tigkeit, salzig, ätzend, basisch) oder der
Handhabung gefährlicher Güter (z.B. feuer-
flüssige Massen, radioaktive Materialien) ist
mit dem Hersteller Rücksprache zu halten.
- Das Lastaufnahmemittel kann in einer
Umgebungstemperatur zwischen –40°C
und +100°C eingesetzt werden.
Bei Extrembedingungen muss mit dem
Hersteller Rücksprache genommen werden.
- Zweisträngige Hebegeschirre eignen sich
nur für kleinformatige Bleche mit geringen
Gewichten, bei denen Pendelbewegungen
während des Transports von Hand ausgegli-
chen werden können. Beim Anschlagen des
Lastaufnahmemittels ist darauf zu achten,
dass der Schwerpunkt der Last mittig zwi-
schen den Lastaufnahmemitteln liegt, damit
sich keine Schräglage einstellt. In Verbindung
mit einer Traverse sind zwei zweisträngige
Hebegeschirre universell einsetzbar.
- Der Transport des Hebegutes sollte immer
langsam, vorsichtig und bodennah durchge-
führt werden.
- Das Führen und Bedienen des Last-
aufnahmemittels ist nur am Handgriff
gestattet. Verletzungsgefahr!
- Es dürfen nur Kranhaken mit Sicherungsfalle
verwendet werden.
- Die Aufhängeöse des Lastaufnahmemittels
muss im Kranhaken genügend Platz haben
und frei beweglich sein.
- Bei Funktionsstörungen ist das Lastaufnah-
memittel sofort außer Betrieb zu setzen.
sACHWiDriGe VerWenDunG
(nicht vollständige Auflistung)
- Die Tragfähigkeit (W L L) darf nicht über-
schritten werden.
- Es darf nur Hebegut im angegebenen
Greifbereich aufgenommen werden.
- An dem Lastaufnahmemittel dürfen keine
Veränderungen durchgeführt werden.
- Die Benutzung des Lastaufnahmemittels
zum Transport von Personen ist verboten.
- Beim Transport der Last ist eine Pendel-
bewegung (Fig. 1) und das Anstoßen an
Hindernisse zu vermeiden.
- Der Transport von Einzelblechen oder Blech-
paketen, die beim Transport eine wesentliche
Durchbiegung erfahren, ist verboten, weil
die Bleche aus der Klemme herausrutschen
können (Fig. 2).
- Die Belastung des Lastaufnahmemittels mit
seitlichen Zugkräften ist verboten.
- Das Hebegut muss immer bis zum Anschlag
aufgeschoben werden (Fig. 3).
- Der Grundkörper darf nicht zum Anheben
von weiteren Lastaufnahmemitteln oder
zum Anschlagen von Lasten mittels Seilen,
Bändern oder Ketten benutzt werden.
- Die Anordnung der Klemmen an der Last
muss so erfolgen, dass der Neigungs-
winkel ß in keinem Fall größer als 45°
ist (Fig. 4).
- Werden mehr als 2 Lastaufnahmemittel
verwendet, muss zur Vermeidung von unzu-
lässigen seitlichen Zugkräften eine Traverse
zum Einsatz kommen.
- Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe
fallen lassen.
- Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger
Atmosphäre eingesetzt werden.