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7 ARBEITSVERHALTEN UND
ARBEITSTECHNIK
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Gerät leicht nach vorne neigen, langsam vor-
gehen.
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Gerät nach rechts und links schwenken, um
das Laub wegzublasen.
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Gerät während der Arbeit nicht überlasten.
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Nach dem Gebrauch Akku entfernen und Ge-
rät auf Schäden überprüfen.
8 TRANSPORT
Führen Sie vor dem Transport folgende Maßnah-
men durch:
1. Gerät ausschalten.
2. Akku aus dem Gerät entfernen.
3. Akku vorschriftsgemäß verpacken (s. u.).
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus/der Akkus
beträgt weniger als 100 Wh! Beachten
Sie deshalb die nachfolgenden Trans-
porthinweise!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
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Durch den privaten Benutzer kann der unbe-
schädigte Akku ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden, sofern die-
ser einzelhandelsgerecht verpackt ist und der
Transport Privatzwecken dient. Die Ge-
wichtsobergrenzen für einzeln versendete
Akkus sind zu beachten:
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max. 30 kg Gesamtgewicht je Paket beim
Transport auf Straße, Schiene und Was-
ser
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keine Gewichtsobergrenze beim Luft-
transport aber max. 2 Stück je Paket
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Bei Vermutung einer Beschädigung des Ak-
kus (z. B. durch Herunterfallen des Geräts)
ist der Transport unzulässig.
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Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
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Arbeitsverhalten und Arbeitstechnik
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
Weitere Hinweise zu Beförderung und
Versand
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Transportieren bzw. Versenden Sie Lithium-
Ionen Akkus nur im unbeschädigtem Zu-
stand!
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Sichern Sie das Gerät so, dass eine unbeab-
sichtigte Inbetriebnahme während der Beför-
derung verhindert wird.
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Sichern Sie das Gerät durch eine starke Au-
ßenverpackung (Versandkarton). Verwenden
Sie möglichst die Originalverpackung des
Herstellers.
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Stellen Sie die korrekte Kennzeichnung und
Dokumentation der Sendung beim Transport
bzw. Versand (z. B. durch Paketdienst oder
Spedition) sicher:
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Beim Transport auf Straße, Schiene und
Wasser muss auf der Verpackung ein
Warnaufkleber angebracht sein, wenn
der Akku/die Akkus dem Gerät beigelegt
sind. Wenn der Akku/die Akkus in das
Gerät eingesetzt bzw. eingebaut sind, ist
kein Warnaufkleber notwendig, weil die
Außenverpackung/Originalverpackung
bereits bestimmten Vorschriften entspre-
chen muss.
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Beim Lufttransport muss in jedem Fall ein
Warnaufkleber auf der Verpackung ange-
bracht sein. Die Gewichtsobergrenzen für
zusammen mit dem Gerät versendete
Akkus sind zu beachten: max. 5 kg Akku-
gewicht je Paket und max. 2 Stück je Pa-
ket, wenn der Akku/die Akkus dem Gerät
beigelegt sind.
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Informieren Sie sich vorab, ob ein Transport
mit dem von Ihnen gewählten Dienstleister
möglich ist, und zeigen Sie ihre Sendung an.
Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines Ge-
fahrgut-Fachmanns zur Vorbereitung des Ver-
sands. Bitte beachten Sie auch eventuelle weiter-
führende nationale Vorschriften.
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