In praktisch allen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen für S-Pedelecs
und Pedelecs. Diese variieren unter Umständen! Bitte informieren Sie sich
daher über die aktuellen Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes
falls das Pedelec außerhalb Deutschlands eingesetzt wird.
EPAC - Die Unterstützung des Motors erfolgt nur, wenn pedaliert wird (Kraft-
oder Tretsensor erforderlich).
VORRAUSSETZUNGEN für das EPAC mit und ohne Anfahr-/Schiebehilfe
Fahrzeugtyp rechtlich
Angewandte Richtlinien
Straßenverkehrsrechtliche Einord-
nung
Antriebstechnik
Motorleistung
EU-Typgenehmigung
Betriebserlaubnis
Zulassungspflicht
Pflichtversicherung
Versicherungskennzeichen
Mofa-Prüfbescheinigung
Fahrerlaubnis
Helmpflicht
Radwegbenutzung
1) Nenndauerleistung
2) gemäß Straßenverkehrsgesetz § 1 (3)
3) Das Tragen eines Fahrradhelms wird dennoch empfohlen.
4) Radwegebenutzungspflicht wenn das Zeichen „Radweg" angeordnet ist (Zeichen
237, 240 und 241)
Fahrrad
EU-Richtlinie 2002/24/EG
Fahrrad mit limitierter Tretunter-
stützung
Motorunterstützung nur bei gleich-
zeitigem Pedalantrieb bis 25km/h
max. 250Watt
1)
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
2)
Nein
3)
Ja
4)