BETRIEBSANLEITUNG
ABBAU, ENTSORGUNG
HINWEIS
Die, im Land des Abbaus geltenden,
Bestimmungen für die Entsorgung der
Materialien müssen eingehalten werden.
ABBAU
HINWEIS
Beim Lösen der Leiter, die auch bei
Zündschalter auf „0" unter Spannung stehen
mit Vorsicht vorgehen.
Die Verkabelung der Schalttafeln lösen, dabei auf die
Beschriftung an jedem Kabel achten die Schaltpläne zu Hilfe
nehmen.
Die Beschriftung nicht von den Kabeln oder den Klemmen
lösen.
Abbau der Hydraulikanlagen
Beim Abbau der Hydraulikanlagen auf die entsprechenden
Pläne Bezug nehmen.
Mechanischer Abbau
Vor dem mechanischen Abbau müssen alle Maschinenteile,
die mit dem Material in Berührung stehen, und das gesamte
Gestell gereinigt werden.
Für das Anheben und die diesbezüglichen
Vorsichtsmaßnahmen für die Sicherheit siehe Kapitel
„Transport".
Verpackung
Dem Gewicht und den Eigenschaften der Teile angemessene
Verpackung verwenden.
HINWEIS
Außen an der Verpackung ist ein Schild
anzubringen auf dem Gewicht, Inhalt und
andere für den Transport wichtige
Informationen wiedergegeben werden.
ENTSORGUNG
Altöle
Schmier- und Hydraulikaltöle dürfen auf keinen Fall in die
Umwelt (Wasser, Kanalisation, usw.) abgelassen werden,
sondern sind bei den autorisierten Entsorgungsstellen
abzugeben.
Die im jeweiligen Land geltenden Altölentsorgungsgesetze
sind streng zu befolgen.
Altöl kann provisorisch in hermetisch dichten Behältern mit
Deckel gelagert werden, die gewährleisten, dass das Altöl
nicht mit anderen Produkten, Regenwasser eingeschlossen,
in Berührung kommt. Auf die gleiche Weise sind die Filter zu
lagern und zu entsorgen.
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Verschlissene Bleibatterien
Verschlissene Bleibatterien werden als „giftiger" Abfall
angesehen.
Sie sind bei den autorisierten Entsorgungsstellen abzugeben.
Falls die Bleibatterien nicht sofort beim
Entsorgungsunternehmen abgegeben werden können,
können sie provisorisch gelagert werden, wobei die
geltenden Gesetze zu beachten sind. Insbesondere muss
man über eine Genehmigung für die provisorische Lagerung
verfügen. Die Batterien sind in hermetisch dichten
Kunststoffbehältern zu lagern, deren Fassungsvermögen
nicht unter dem Volumen der in den Batterien enthaltenen
Elektrolytenlösung liegen darf. Diese Abfallbehälter müssen
ferner derart beschaffen sein, dass kein Regenwasser in sie
eindringen kann.
Von der Maschine eingesammeltes Kehrgut
Das von der Maschine eingesammelte Kehrgut kann und
muss der städtischen Müllentsorgung als Stadtmüll
übergeben werden.
Dies natürlich nur, wenn absolut sicher ist, dass kein Gift-
oder Sondermüll im Kehrgut enthalten ist.
Die Reinigung von Bereichen, in denen mit Gift- oder
Sondermüll zu rechnen ist, muss bei leerem Abfallbehälter für
jeden Abfalltyp getrennt erfolgen. Das Kehrgut muss in
diesem Fall in Behälter gefüllt werden, die unter Beachtung
der diesbezüglichen gesetzlichen Vorschriften entsorgt
werden müssen.
Verschrottung
Am Lebensende der Maschine müssen die Materialien die
diese zusammensetzen korrekt entsorgt werden, sie werden
im Folgenden mit Bezug auf den entsprechenden Teil
aufgelistet.
Es wird empfohlen, die Maschine einem zugelassenen
Verschrottungsunternehmen zu übergeben. Diese
Verschrottungsunternehmen sorgen für die korrekte
Entsorgung. Insbesondere Öl, Filter und Batterien müssen
gemäß den o.g. Verfahren entsorgt werden. Die Teile aus
ABS und Metall können wiederverwertet werden. Schläuche
und Gummidichtungen sowie Kunststoff und Glasfaser
können getrennt der städtischen Müllentsorgung übergeben
werden.
HINWEIS
Die verschiedenen Materialien, welche die
Maschine zusammensetzen, müssen bei
angemessenen Entsorgungsstätten
verschrottet werden.
HINWEIS
Die Gesetzgebung des Verwendungslandes
der Maschine ist strengstens einzuhalten.
WEEE 2002/96/EG
33014094(1)2005-07 A