10 Montage
10.1
Allgemeine Anbauhinweise
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Die Navigationsleuchten müssen entsprechend der Bedingun-
gen für die Anbringung von Navigations- und Signalleuchten,
Schallsignalanlagen und Manöversignalanlagen angebaut wer-
den.
Die Funktion der Navigationsleuchten ist nur dann gesichert und
den Regeln entsprechend, wenn beim Anbau und der Wartung
folgende Punkte beachtet werden: Die korrekte Positionierung
der Navigationsleuchten an Bord ergibt sich aus den Kollisions-
verhütungs-Regeln 1972 / COLREG's 1972. Die Navigations-
leuchten müssen in und über der Kiellinie bzw. parallel dazu an-
gebracht werden.
Ihre horizontale Symmetrieebene (A) muss parallel zur Kon-
struktionswasserlinie (CWL) liegen. Auf den Navigationsleuch-
ten ist dafür ein Richtungspfeil angebracht, der parallel zur Kiel-
linie angeordnet wird.
Der Lichtaustritt darf nicht durch Teile des Fahrzeuges oder
durch an Bord befindliche Gegenstände oder Personen ver-
deckt werden. Ihre Stellung zum Fahrzeug darf sich während
der Betriebsdauer nicht verändern.
Der vertikale Abstand (C) muss mindestens 4,5 m betragen bzw.
bei allen Trimmlagen so groß sein, dass auf 1000 m Entfernung
das hintere Topplicht über und getrennt von dem vorderen
Topplicht gesehen werden kann.
Abweichend von den Regeln der KVR braucht bei Binnenschif-
fen binnenwärts der Grenze der Seefahrt das vordere Topplicht
nur mindestens 5 m über dem Schiffskörper, das hintere Topp-
licht nur mindestens 3 m über dem vorderen Topplicht gesetzt
zu werden.
Für die Navigationsleuchten der Serie 60 und/oder 61, sind für
die Topp-, Steuerbord- und Backbordleuchte, die aufrechte
Montage vorgeschrieben. Der Leuchtenfuß mit den Befesti-
gungsschrauben, muss hier stets nach unten zeigen.
Alle anderen Navigationsleuchten können über Kopf angebracht
werden.
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