Nutzungserklärung
Dieses Produkt ist zum Bohren von Löchern oder Gewinde-
bohren vorgesehen. Sonstige Anwendungen sind unzulässig.
Nur zum Gebrauch durch ausgebildete Fachkräfte.
Produktspezifische Anweisungen
Akku
Akkupacks, welche für einige Zeit nicht verwendet wurden,
sollten vor der Benutzung wieder aufgeladen werden.
Temperaturen über 50 °C (122 °F) verringern die Leistung
von Akkupacks. Vermeiden Sie es, die Akkus übermäßiger
Hitze oder Sonneneinstrahlung auszusetzen (Überhitzungsge-
fahr).
Die Kontakte der Ladegeräte und Akkupacks müssen sauber
gehalten werden.
Für eine optimale Lebensdauer müssen die Akkupacks nach
der Verwendung vollständig geladen werden. Um eine höch-
stmögliche Akkulaufzeit zu erhalten, nehmen Sie den Akku-
pack aus dem Ladegerät, sobald er vollständig geladen ist.
Der Akku verfügt über einen Überlastschutz, der ihn vor
Überlastung schützt und eine lange Lebensdauer gewährleis-
tet. Bei extremer Belastung schaltet die Batterieelektronik
das Produkt automatisch ab. Schalten Sie das Gerät zum
Neustart aus und wieder ein. Wenn das Produkt sich nicht
erneut starten lässt, hat sich der Akku möglicherweise voll-
ständig entladen. In diesem Fall muss er im Ladegerät aufge-
laden werden.
Entsorgung
• Bei der Entsorgung dieses Geräts müssen die geset-
zlichen Vorschriften befolgt werden.
• Schadhafte, stark abgenutzte oder fehlerhaft funktion-
ierende Geräte MÜSSEN AUSSER BETRIEB
GENOMMEN WERDEN.
• Bei der Entsorgung dieses Geräts müssen die geset-
zlichen Vorschriften befolgt werden.
• Reparaturen nur durch technisches Wartungspersonal.
Wartungsanweisungen
• Befolgen Sie die örtlichen Umweltvorschriften zur
sicheren Handhabung und Entsorgung aller Kompo-
nenten.
• Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen auss-
chließlich von qualifiziertem Personal und unter Ver-
wendung von Original-Ersatzteilen durchgeführt werden.
Wenden Sie sich an den Hersteller oder den nächsten
Händler, wenn Sie Rat zum technischen Service oder Er-
satzteile benötigen.
• Stets darauf achten, dass die Maschine von der En-
ergiequelle getrennt ist, um ein ungewolltes Inbetriebset-
zen zu vermeiden.
• Zerlegen und überprüfen Sie das Werkzeug alle drei
Monate, wenn das Werkzeug jeden Tag benutzt wird.
Schadhafte oder verschlissene Teile sind zu ersetzen.
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• Um die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten,
wird das folgende Instandhaltungskit empfohlen: Tune-
up Kit
• Lassen Sie Bremsflüssigkeiten, Benzin, Petroleumpro-
dukte, eindringende Öle usw. niemals mit Kunst-
stoffteilen in Berührung kommen. Chemikalien können
das Plastik beschädigen, schwächen oder zerstören, was
zu ernsthaften Verletzungen führen kann.
• Verwenden Sie keine Lösungsmittel zum Reinigen von
Kunststoffteilen. Die meisten Kunststoffe sind anfällig
für Schäden durch verschiedene kommerzielle Lö-
sungsmittel und können durch ihre Verwendung
beschädigt werden. Verwenden Sie saubere Kleidung,
um Schmutz, Staub, Öl, Fett usw. zu entfernen.
Symbole
N
0
Nützliche Informationen
Website
Anmeldung bei Chicago Pneumatic: www.cp.com.
Auf unserer Website finden Sie Informationen zu unseren
Produkten, Zubehör und Ersatzteilen sowie diverse Veröf-
fentlichungen.
© Chicago Pneumatic - 8940172294
Cordless Hammer Drill
Entfernen Sie den Akkupack, bevor Sie Ar-
beiten an der Maschine ausführen.
Bitte lesen Sie die Bedienungsanleitung
aufmerksam durch, bevor Sie die Maschine
starten.
Entsorgen Sie elektrische Werkzeuge nicht im
Restmüll. Elektrische Werkzeuge und elektron-
ische Ausrüstung, die das Ende ihrer Lebens-
dauer erreicht haben, müssen getrennt gesam-
melt und an eine umweltgerechte Recyclingan-
lage zurückgeführt werden. Kontaktieren Sie
Ihre örtlichen Behörden oder Ihren Fachhändler
für Informationen zum Recycling und Sammel-
stellen.
Europäische Konformitätskennzeichnung
Nationale Konformitätskennzeichnung der
Ukraine
EurAsische Konformitätskennzeichnung.
Koreanische Konformitätskennzeichnung
Tragen Sie bei der Verwendung der Maschine
stets eine Schutzbrille.
Keine Lastdrehzahl.
VORSICHT! WARNUNG! GEFAHR!
Regulatory Compliance Mark (RCM), Produkt
erfüllt die geltenden behördlichen Anforderun-
gen.