Horizont stallmaster 2 10430 Mode D'emploi page 7

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ANHANG BB.1:
de
ANFORDERUNGEN AN ELEKTROTIERZÄUNE
Elektrotierzäune und ihre Zusatzausrüstungen müssen so aufgestellt, betrieben und gewartet werden, dass sie
keine Gefahren für Menschen, Tiere und deren Umgebung darstellen.
Elektrotierzäune, in denen sich Tiere oder Menschen verfangen können, sind zu vermeiden
Ein Elektrotierzaun darf nicht aus zwei separaten Elektrozaungeräten oder von unabhängigen Zaunstrom-
kreisen desselben Elektrozaungeräts gespeist werden.
Bei zwei getrennten Elektrotierzäunen, von denen jeder durch ein separates Elektrozaungerät gespeist wird,
muss der Abstand zwischen den Drähten der beiden Elektrotierzäune mindestens 2,5 m sein.
Wenn diese Lücke geschlossen werden soll, muss dies mittels elektrisch nicht leitenden Materials oder einer
isolierten Metallbarriere erfolgen.
Stacheldraht oder scharfkantiger Draht darf nicht mit einem Elektrozaungerät elektrifiziert werden.
Ein nicht elektrifizierter Zaun mit Stacheldraht oder scharfkantigem Draht darf zur Unterstützung eines oder
mehrerer versetzt angeordneter, elektrifizierter Drähte eines Elektrotierzauns verwendet werden. Die tragenden
Teile für die elektrifizierten Drähte müssen so gebaut sein, dass diese Drähte mindestens in einem Abstand von
150 mm von der vertikalen Ebene der nicht elektrifizierten Drähte gehalten werden. Der Stacheldraht oder der
scharfkantige Draht muss in regelmäßigen Abständen geerdet werden. Beachten Sie den grün markierten Text
auf Seite 10 !
Befolgen Sie die Elektrozaungerätehersteller-Empfehlung für die Erdung.
Ein Abstand von mindestens 10 m muss zwischen der Erdelektrode des Elektozaungerätes und jedem an-
deren an Erdungssystemen angeschlossenen Teilen sein, wie beispielsweise die Schutzerde des Energieversor-
gungssystems oder die Erde eines Telekommunikationssystems.
Anschlussleitungen, die innerhalb von Gebäuden geführt werden, müssen wirkungsvoll von den geerdeten Tei-
len des Gebäudes isoliert sein. Dies kann durch Verwendung isolierter Hochspannungsleitungen erreicht werden.
Anschlussleitungen, die unterirdisch geführt werden, müssen in Schutzrohren aus Isolierstoff geführt werden
oder anderenfalls als isolierte Hochspannungsleitung ausgeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass die An-
schlussleitungen nicht durch Tierhufe oder Traktorräder beschädigt werden, die in den Boden einsinken.
Anschlussleitungen dürfen nicht in dem gleichen Schutzrohr installiert werden, wie die Netz-Versorgungslei-
tungen, Kommunikationsleitungen oder Datenleitungen.
Anschlussleitungen und Drähte von Elektrotierzäunen dürfen nicht oberhalb Hochspannungs- oder Kommu-
nikationsleitungen verlegt werden.
Kreuzungen mit Hochspannungsleitungen müssen, soweit möglich, vermieden werden. Falls eine solche Kreu-
zung nicht vermieden werden kann, muss sie unterhalb der Hochspannungsleitung durchgeführt werden und so
nah wie möglich im rechten Winkel dazu verlaufen.
Falls Anschlussleitungen und Drähte von Elektrotierzäunen in der Nähe von Hochspannungsleitungen instal-
liert sind, dürfen die Abstände nicht geringer sein als in Tabelle BB.1 dargestellt.
Falls Anschlussleitungen und Drähte von Elektrotierzäunen in der Nähe von Hochspannungsleitungen installiert
sind, darf deren Höhe über dem Boden 3 m nicht überschreiten.
Tabelle BB.1: Mindestabstände von Hochspannungsleitungen für Elektrotierzäune
Spannung der Hochspannungsleitung ( V )
> 1000 und
> 33000
Diese Höhe gilt für jede Seite der rechtwinkligen Projektion des äußeren Leiters der Hochspannungsleitungen auf
die Grundfläche für einen Abstand von
- 2 m bei Hochspannungsleitungen, die mit einer Nennspannung von bis zu 1000 V betrieben werden;
- 15 m bei Hochspannungsleitungen, die mit einer Nennspannung über 1000 V betrieben werden.
Elektrotierzäune, die zum Abschrecken von Vögeln, zum Einzäunen von Haustieren oder zum Trainieren von
Tieren wie Kühen (Kuhtrainer) bestimmt sind, sollten nur aus Elektrozaungeräten mit niedriger Leistung versorgt
werden, womit noch eine ausreichende und sichere Wirkung erzielt wird.
Bei Elektrotierzäunen, die dazu bestimmt sind, Vögel davon abzuhalten, sich auf Gebäuden niederzulassen,
darf kein Draht des Elektrozaunes geerdet sein, wenn die Zaundrähte nicht mit Metallteilen verbunden sind.
Wenn ein Draht mit einem Metallteil (z.B. der Dachrinne) oder einer Metallstruktur des Gebäudes verbunden ist,
muss dieses Metallteil geerdet sein. Ein Warnschild muss an allen Stellen angebracht sein, wo Personen zu den
1000
33000
Abstand ( m )
3
4
8
7

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