3. Sicherheit
3.3 Fehlgebrauch
Als Fehlgebrauch gilt jede Verwendung, die die technischen Leistungs-
grenzen überschreitet oder mit den Werkstoffen unverträglich ist.
DE
Jede über die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende oder
andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
Dieses Gerät nicht in Sicherheits- oder in Not-Aus-Einrichtungen benut-
zen.
3.4 Verantwortung des Betreibers
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber unter-
liegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Die Sicherheitshinweise dieser Betriebsanleitung, sowie die für den
Einsatzbereich des Gerätes gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzvorschriften einhalten.
Für ein sicheres Arbeiten am Gerät muss der Betreiber sicherstellen,
dass eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden ist und
■
bei Bedarf jederzeit Hilfe zur Stelle ist.
dass das Bedienpersonal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen
■
von Arbeitssicherheit, Erste Hilfe und Umweltschutz unterwiesen
wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthal-
tenen Sicherheitshinweise kennt.
dass das Gerät gemäß der bestimmungsgemäßen Verwendung für
■
den Anwendungsfall geeignet ist.
dass nach Prüfung ein Fehlgebrauch des Gerätes ausgeschlossen
■
ist.
24
WARNUNG!
Verletzungen durch Fehlgebrauch
Fehlgebrauch des Gerätes kann zu gefährlichen Situationen
und Verletzungen führen.
▶
Eigenmächtige Umbauten am Gerät unterlassen.
▶
Gerät nicht in explosionsgefährdeten Bereichen einset-
zen.
WIKA Betriebsanleitung Typ GLS-1000