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Traedgard Design List Mode D'emploi page 10

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DE
Altgerät- und Batterieentsorgung
Nach der Umsetzung der europäischen Richtlinien 2002/96/EG in
nationales Recht gilt folgendes: Elektrische und elektronische Geräte
dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher
ist gesetzlich dazu verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte
am Ende ihrer Lebensdauer an den öffentlichen Sammelstellen
abzugeben. Einzelheiten dazu sind nach dem nationalen Recht des
jeweiligen Landes definiert. Das Symbol auf dem Produkt, der
Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf die jeweiligen
Bestimmungen hin. Durch das Recycling, Wiederverwendung der
Materialien oder anderen Formen, leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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