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ENTSORGUNGSHINWEISE FÜR DEN ELEKTRISCHEN TEIL DES PRODUKTS
Gemäß Artikel 26 des Gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2014
zur Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EG und des Gesetzes vom 4. März
2014 zur Umsetzung der Richtlinie 2011/65/EG zur Verringerung der Ver-
wendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und zur
Abfallentsorgung.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf dem Gerät oder der Verpa-
ckung weist darauf hin, dass der die am Ende ihrer Nutzungsdauer anfallen,
müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden� Der Benutzer muss
das Gerät daher am Ende seiner Lebensdauer zu den entsprechenden Sammel-
stellen bringen� Elektronik- und Elektroschrott sortieren oder an den Händler
zurückschicken die Anschaffung von neuen, gleichwertigen Geräten im Eins-
zu-Eins-Verfahren� L'adeguata getrennte Sammlung für die anschließende In-
betriebnahme der Geräte, die dem Recycling zugeführt werden, Behandlung
und umweltverträgliche Entsorgung, hilft, eine mögliche negative Auswirkun-
gen auf die Umwelt und die Gesundheit und fördern die Wiederverwendung
und/oder das Recycling der Materialien, zu denen sie gehören� komponierte die
Ausrüstung� Der Missbrauch dieses Produkts durch den Benutzer führt dazu,
dass Anwendung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Ver-
waltungsstrafen� Im Gerät enthaltene Akkus oder Batterien sind getrennt zu
entsorgen� in den entsprechenden Behältern für die Sammlung von Altbatterien�
ENTSORGUNG VON BATTERIEN UND AKKUMULATOREN
Gemäß der Gesetzesverordnung 188 vom 20. November 2008 zur Um-
setzung der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien, Akkumulatoren und
verwandte Abfälle weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne
auf der Batterie darauf hin, dass es verboten ist, Altbatterien im Haus-
müll zu entsorgen.
Batterien und Akkus enthalten stark umweltbelastende Stoffe� Der Benutzer ist
verpflichtet, Altbatterien an den Sammelstellen in der Gemeinde oder in den
entsprechenden Behältern zu entsorgen� Der Service ist kostenlos� Auf diese
Weise werden die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Umwelt
geschont� Die Symbole zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, die in Batterien
enthalten sein können und der Batterien, sind wie folgt: Hg= Quecksilber, Cd=
Cadmium, Pb= Blei�
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