DEUTSCH
DURCHGANGSPRÜFUNG BEI ABGESCHLOSSENEM ODER VERLEGTEM RJ45-/RJ11-/RJ12-KABEL (ABB. 1, ABB. 2):
1. Verbinden Sie ein Ende des zu prüfenden Kabels mit der RJ45-Buchse (falls Sie ein Datenkabel prüfen) oder der RJ11/
RJ12-Buchse (falls Sie ein Sprachkabel prüfen) an der Oberseite des Prüfgeräts. Um eine Wandbuchse zu überprüfen,
verbinden Sie ein bekanntermaßen funktionierendes Patchkabel von der Wandplatte mit der entsprechenden Buchse an
der Oberseite des Prüfgeräts.
2. Verbinden Sie das andere Ende des zu prüfenden Kabels mit der entsprechenden Buchse an der Remote-Prüfeinheit.
Zur Überprüfung einer Wandbuchse verbinden Sie ein bekanntermaßen funktionierendes Patchkabel von der Wandplatte
mit der entsprechenden Buchse an der Remote-Prüfeinheit. HINWEIS: Die Verwendung von Remote-Ortungseinheiten
allein ist nicht möglich.
3. Drücken Sie die Datentaste
4. Nun können Sie die Prüfergebnisse auswerten (siehe dazu den Abschnitt VERDRAHTUNGEN UND DISPLAY-ANZEIGEN –
BEISPIELE).
ABB. 1
-ODER-
-ODER-
DURCHGANGSPRÜFUNG BEI ABGESCHLOSSENEM ODER VERLEGTEM KOAXIALKABEL (ABB. 3, ABB. 4):
1. Schließen Sie den Buchsenverbinder (Buchse auf Buchse) an die F-Buchse an der Oberseite des Prüfgeräts an.
2. Verbinden Sie ein Kabelende, das geprüft werden soll, mit diesem Adapter.
3. Wenn Sie ein abgeschlossenes Koaxialkabel prüfen möchten, schließen Sie einen zweiten Buchsenverbinder an das
andere Ende des zu prüfenden Kabels an. HINWEIS: Bei der Prüfung eines verlegten Koaxialkabels (oder eines Kabels,
das mit einer Wandplatte verbunden ist) ist dieser Schritt nicht erforderlich.
4. Verbinden Sie eine nummerierte CoaxMap™ Remote-Ortungseinheit oder eine der Test-n-Map™ Remote-
Ortungseinheiten an den Buchsenverbinder an.
5. Drücken Sie die Videotaste
6. Nun können Sie die Prüfergebnisse auswerten (siehe dazu den Abschnitt VERDRAHTUNGEN UND DISPLAY-
ANZEIGEN – BEISPIELE).
ABB. 3
-ODER-
16
16
BETRIEBSANLEITUNG
oder die Sprachtaste
C
B
zum Starten des Tests.
-ODER-
auf dem Tastenfeld, um die Prüfung zu starten.
A
ABB. 2
-ODER-
ABB. 4
-ODER-
-ODER-
-ODER-