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des reparierten oder ausgetauschten Boilers ausgesetzt wird, Ihnen der Zeitraum ohne Nutzung aber
ab der erneuten Übergabe gutgeschrieben wird, in jedem Falle jedoch eine Mindestrestlaufzeit von 6
Monaten verbleibt.
AUSNAHMEN: In folgenden Fällen wird der Komplettpreis der Reparatur nicht von der Garantie gedeckt
und muß vom Benutzer übernommen werden:
Schäden, die durch Absicht, Nachlässigkeit oder falsche Nutzung durch den Kunden oder Dritte her-
vorgerufen wurden. Schäden, die durch unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt (atmosphärische
oder geologische Phänomene) oder generell durch nicht zum Boiler gehörende Elemente verursacht
wurden.
Reparaturen die auf eine inkorrekte Installation oder fehlende Wartung des Boilers zurückzuführen sind
sowie auf die durch einen Fachmann ohne entsprechende Lizenz durchgeführte Inbetriebnahme, wobei
immer auf die im Benutzerhandbuch und/oder der Installationsanleitung angeführten Empfehlungen
zu Installation und Nutzung Bezug genommen wird.
Abnutzung und äußerliche Wertminderung die durch den Gebrauch, die Reinigung von Kalkablagerun-
gen, Überprüfung und Austausch der Magnesiumanode sowie andere Wartungseingriffe am Boiler
entstehen.
Alle Boiler müssen für unsere Techniker zugänglich installiert werden, wobei Kosten, die auf die
Ermöglichung des Zugangs zum Boiler für Reparatur und/oder Austausch zurückzuführen sind, dem
Kunden entstehen.
BESONDERS WICHTIG: Um für die Inanspruchnahme dieser Garantie berechtigt zu sein, ist es in jedem
Falle erforderlich, daß der Benutzer gegenüber dem offiziellen technischen Kundendienst des Garanten
das Kaufdatum durch die Kaufrechnung oder den durch den Verkäufer des Boilers ausgestellten Beleg
sowie den Garantieschein vorweist. Im Falle von mit Boilern ausgestatteten Neubauten ist das Datum
der Bereitstellung des Boilers zur Nutzung in ausreichender Form nachzuweisen.
Benötigt Ihr ROINTE-Heizkörper den Garantieservice, wenden Sie sich bitte an die Verkaufsstelle
(Vertreiber/Installateur). Bei jeglichen Schwierigkeiten können sie über die HOTLINE +34 902 158 049
oder per E-Mail sat@rointe.com von ROINTE technische Hilfe anfordern.
5.2. Aufhebung der vorliegenden Garantie
Diese Garantie gilt als aufgehoben und dadurch wertlos, falls der Boiler durch nicht autorisierte Per-
sonen oder nicht offiziell für die Marke arbeitende Techniker manipuliert, modifiziert oder repariert
wurde. Sie wird ebenso aufgehoben, falls der Boiler nicht vorschriftsmäßig mit der Sicherheitsgruppe
und passenden Schutzhülsen installiert wurde.
Europäische gesetzliche Bestimmung 2002/96/EC
Gemäß der europäischen gesetzlichen Bestimmung 2002/96/CE über die Entsorgung elektrischer und elektronischer
Geräte dürfen solche Geräte nicht in Behälter für Hausmüll entsorgt werden; sie müssen gesondert eingesammelt
werden, um die Wiederverwertung und Wiederaufbereitung ihrer Bestandteile und Materialien zu optimisieren und
die Belastung für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu reduzieren. Das Symbol mit der durchgestrichenen
Mülltonne über einem horizontalen Balken ist auf allen Produkten von ROINTE angebracht, um den Konsumenten
an die Verpflichtung der Mülltrennung zur gesonderten Abholung zu erinnern. Der Konsument muß sich mit der
örtlichen Behörde oder dem Verkäufer in Verbindung setzen, um sich über die vorschriftsmäßige Entsorgung seines
Gerätes zu informieren.
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