2.Gewährleistungshinweise
Wir gewähren 2 Jahre Garantie auf alle Materialschäden (Kohleläufer bis maximal
600 Stunden, Dauerläufer bis maximal 5000 Stunden und GL- Serie bis maximal
10000 Stunden) die nicht auf unsachgemäßen Gebrauch, normalen Verschleiß oder
Fehlbedienung zurückzuführen sind.
Durch das Öffnen der Motoreneinheit oder Reparaturversuchen, von nicht vom Hersteller
authorisierten Personen, erlischt jeglicher Garantieanspruch.
Die Absauganlage entspricht den Anforderungen der geltenden europäischen und
nationalen Richtlinien.
Eine CE- Konformitätserklärung liegt der Betriebs- und Wartungsanleitung bei. Diese
Erklärung verliert Ihre Gültigkeit falls eine, nicht mit dem Hersteller schriftlich abgestimmte,
Änderung vorgenommen wird.
Für Folgeverluste oder Schäden, die Aufgrund von Verwendung dieses Gerätes entgegen
den Anweisungen in der Betriebs- und Wartungsanleitung entstehen, übernimmt
Hersteller keine Verantwortung.
3.Sicherheitshinweise
Beim Gebrauch von Elektrogeräten sind zum Schutz gegen elektrischen
Schlag,
Sicherheitsmaßnahmen zu beachten
Lesen und beachten sie diese Hinweise bevor sie das Gerät
benutzen!
Bewahren Sie diese Betriebs- und Wartungsanleitung gut auf.
●
Setzen Sie das Gerät nicht zum Absaugen von leicht entzündlichen bzw. explosiven
●
Gasen ein.
Setzen Sie das Gerät nicht zum Absaugen von aggressiven Medien und
●
Aluminiumschleifstaub ein.
Setzen Sie das Gerät nicht zum Absaugen von Flüssigkeiten jeglicher Art ein.
●
(Ausnahme: Geräte der OEN Serie)
Schützen Sie das Anschlusskabel vor Hitze, Feuchtigkeit, Öl und scharfen Kanten.
●
Achten Sie auf die zulässige Anschlussspannung (siehe Hinweis Typenschild).
●
Verwenden Sie nur Original-Ersatzteile.
●
Verwenden Sie nur Original-Ersatzfilter.
●
Betreiben Sie das Gerät nicht ohne Filtereinsatz.
●
Vor Öffnen des Gerätes Netzstecker ziehen.
●
Die Ausblasöffnung darf nicht verdeckt oder zugestellt werden.
●
Achten Sie stets darauf, dass das Gerät sicher steht
●
Bei technischen Problemen setzen Sie sich bitte mit dem Hersteller oder Ihrem
●
Fachhändler in Verbindung!
Beim Absaugen von krebserzeugenden Stoffen bzw. Schweißrauch, von Nickel- oder
●
chromhaltigen Werkstoffen, müssen die lüftungstechnischen Anforderungen der
TRGS 560 „Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
eingehalten werden!
GL400-rev. 2.00
Verletzungs-
und
-5-
Brandgefahr
folgende
Technical changes reserved / Sous réserve de modifications techniques
Cambios técnicos reservados / Con riserva di modifiche tecniche
der
grundsätzliche
Technische Änderungen vorbehalten