Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge nicht in den Hausmüll!
Gemäß europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-
Altgeräte und Umsetzung in nationales Recht müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt werden und einer umweltgerech-
ten Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist alternativ anstelle Rücksendung
zur Mitwirkung bei der sachgerechten Verwertung im Falle der Eigen-
tumsaufgabe verpflichtet. Das Altgerät kann hierfür auch einer
Rücknahmestelle überlassen werden, die eine Beseitigung im Sinne der
nationalen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze durchführt. Nicht be-
troffen sind den Altgeräten beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne
Elektrobestandteile.
Der Nachdruck oder sonstige Vervielfältigung von Dokumentation und
Begleitpapieren der Produkte, auch auszugsweise ist nur mit ausdrückli-
cher Zustimmung der ISC GmbH zulässig.
Technische Änderungen vorbehalten
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